Justiz | Betrugsfall um ehemaligen Leiter der Zermatter Wasserwerke
Gemeinde will gestohlenes Geld zurück
Die Gemeinde Zermatt versucht, den ihr vom Visper Kreisgericht zugestandenen Schaden in Höhe von rund 2,6 Millionen Franken von den Verurteilten zurückzufordern.
Dies, nachdem das Kreisgericht den ehemaligen Leiter der Zermatter Wasserwerke R.P. wegen gewerbsmässigem Betrug und mehrfacher Urkundenfälschung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten unbedingt und 24 Monaten bedingt verurteilt hat.
Ferner wurden auch drei Mittäter, die R.P. bei seinen Taten geholfen haben, vom Kreisgericht verurteilt. Während der Haupttäter der Gemeinde die gesamte Deliktsumme schuldet, haften zwei der verurteilten Mittäter für 1,75 Millionen beziehungsweise 63 000 Franken solidarisch.
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung am 10. Mai 2017 haben mit Ausnahme der Staatsanwaltschaft alle Parteien Berufung angekündigt. „Heute steht nur noch die Berufung eines Verurteilten vor Kantonsgericht zur Verhandlung, welcher der Gemeinde gemäss Urteil aber nichts schuldet“, wie die Gemeinde in der Dorfzeitung „Zermatt Inside“ schreibt.
Zur Sicherung ihrer gerichtlich anerkannten Ansprüche hat die Gemeinde gegenüber den drei rechtskräftig Verurteilten unverzüglich die nötigen Massnahmen eingeleitet. Somit haben nebst R.P. auch die zwei solidarisch haftenden Mittäter von der Gemeinde Rechnungen über die ihnen im Urteil auferlegten Summen erhalten. Gleichzeitig wurden beim Bezirksgericht Visp Arrestanträge für Vermögensgegenstände, sprich Verfügungssperren gestellt.
Dabei wurden 15 Grundstücke (davon fünf Wohnungen und vier Einstellhallenplätze in Zermatt) im Allein- oder Miteigentum der Verurteilten sowie 11 Bankkonti mit einem Gesamtbetrag von rund 300 000 Franken mit Arrest belegt.
„Da die Rechungen erwartungsgemäss nicht fristgerecht bezahlt wurden, wird die Gemeinde nun die Verwertung der blockierten Vermögenswerte erwirken“, so die Gemeindeverwaltung. Zurzeit lasse das Betreibungsamt die Immobilien einschätzen und werde dann die Versteigerungen durchführen. Man hoffe, dass die Gemeinde dadurch zum ihr gerichtlich anerkannten Betrag von rund 2,6 Millionen Franken kommen werde.
Mehr zum Thema im WB vom 2. Dezember 2017
mk
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