Bergbahnengesetz | Die zweite Kommission reduziert A-fonds-perdu-Beträge

Nur für Berg-Talverbindungen und Zusammenschlüsse von Skigebieten

Philipp-Matthias Bregy, Marianne Maret (Vizepräsidentin), Marcel Delasoie (Kommissionspräsident) und Anthony Lamon erklären die Details des neuen Bergbahnengesetzes.
1/1

Philipp-Matthias Bregy, Marianne Maret (Vizepräsidentin), Marcel Delasoie (Kommissionspräsident) und Anthony Lamon erklären die Details des neuen Bergbahnengesetzes.
Foto: 1815.ch

Quelle: 1815.ch 24.04.18 0
Artikel teilen

Bergbahnen sollen nur für überregionale Investitions-Projekte Subventionen erhalten. Die Umsatzgrenze von zwei Millionen Franken wird ersetzt durch Vorgaben der EBITDA-Marge.

Die Arbeiten der zweiten Kommission drehten sich insbesondere um folgende drei Fragen: Sollen die Investitionsbeiträge beibehalten werden? Soll die Dividendenausschüttung beschränkt werden? Sollen die EBITDA-Margen angepasst werden? Die Kommission hat die Aufhebung des Kriteriums von zwei Millionen Franken Umsatz für die Gewährung der Hilfen bestätigt. Überdies hat sie grünes Licht für Unterstützungsbeiträge für die Erarbeitung eines Masterplans oder eines neuen Geschäftsmodells gegeben.

Die Kommission hatte sich zunächst gegen Eintreten ausgesprochen, da sie befürchtete, dass die Aufhebung der A-fonds- perdu-Beiträge das Gesetz zu einem Papiertiger machen würde. Nach einer eingehenden Analyse hat sie jedoch beschlossen, den Bergbahnunternehmen konkrete Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. So hat die Kommission insbesondere die EBITDA-Schwellenwerte gesenkt und somit auf die von den Bergbahnunternehmen nach der ersten Lesung geäusserte Kritik reagiert.

Der Staat kann Bergbahnunternehmen, deren EBITDA-Marge zwischen 20 und 25 Prozent liegt, für dasselbe Projekt Finanzhilfen von maximal 20 Prozent in Form von Darlehen oder Bürgschaften gewähren. Für die Umsetzung von aussergewöhnlichen Infrastruktureinrichtungen von regionaler oder kantonaler Bedeutung, namentlich von Berg-/Talverbindungen oder bei einem Zusammenschluss von zwei Skigebieten, kann der Staat Subventionen in der Höhe von maximal 4 Millionen Franken pro Projekt gewähren.

Ziel der Kommission war es nicht etwa, ein "revolutionäres Finanzierungsmodell vorzuschlagen, sondern vielmehr den von der Branche geäusserten Bedürfnissen zu entsprechen". Die von der Kommission für die zweite Lesung angebrachten Änderungen ermöglichen es, Beiträge in Höhe von 270 Millionen Franken für den von der ausserparlamentarischen Kommission «Stoffel» berechneten Investitionsbedarf bereitzustellen. Neu wird das Geld nicht mehr dem Tourismusfonds entnommen. Es soll ein eigener Bergbahnfonds gebildet werden.

24. April 2018, 11:00
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  2. Aufstand der Bauern im Lötschental
  3. Felsabbruch verursacht grosse Staubwolke
  4. Oberwalliser Schäfer triumphieren
  5. So viel verdienen die Trainer im Regionalfussball
  6. Autoverlad an Lötschberg, Simplon und Vereina eingebrochen
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanEnio Karlen
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Nur für Berg-Talverbindungen und Zusammenschlüsse von Skigebieten | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Nur für Berg-Talverbindungen und Zusammenschlüsse von Skigebieten

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich