Bergbahnengesetz | Die zweite Kommission reduziert A-fonds-perdu-Beträge
Nur für Berg-Talverbindungen und Zusammenschlüsse von Skigebieten
Bergbahnen sollen nur für überregionale Investitions-Projekte Subventionen erhalten. Die Umsatzgrenze von zwei Millionen Franken wird ersetzt durch Vorgaben der EBITDA-Marge.
Die Arbeiten der zweiten Kommission drehten sich insbesondere um folgende drei Fragen: Sollen die Investitionsbeiträge beibehalten werden? Soll die Dividendenausschüttung beschränkt werden? Sollen die EBITDA-Margen angepasst werden? Die Kommission hat die Aufhebung des Kriteriums von zwei Millionen Franken Umsatz für die Gewährung der Hilfen bestätigt. Überdies hat sie grünes Licht für Unterstützungsbeiträge für die Erarbeitung eines Masterplans oder eines neuen Geschäftsmodells gegeben.
Die Kommission hatte sich zunächst gegen Eintreten ausgesprochen, da sie befürchtete, dass die Aufhebung der A-fonds- perdu-Beiträge das Gesetz zu einem Papiertiger machen würde. Nach einer eingehenden Analyse hat sie jedoch beschlossen, den Bergbahnunternehmen konkrete Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. So hat die Kommission insbesondere die EBITDA-Schwellenwerte gesenkt und somit auf die von den Bergbahnunternehmen nach der ersten Lesung geäusserte Kritik reagiert.
Der Staat kann Bergbahnunternehmen, deren EBITDA-Marge zwischen 20 und 25 Prozent liegt, für dasselbe Projekt Finanzhilfen von maximal 20 Prozent in Form von Darlehen oder Bürgschaften gewähren. Für die Umsetzung von aussergewöhnlichen Infrastruktureinrichtungen von regionaler oder kantonaler Bedeutung, namentlich von Berg-/Talverbindungen oder bei einem Zusammenschluss von zwei Skigebieten, kann der Staat Subventionen in der Höhe von maximal 4 Millionen Franken pro Projekt gewähren.
Ziel der Kommission war es nicht etwa, ein "revolutionäres Finanzierungsmodell vorzuschlagen, sondern vielmehr den von der Branche geäusserten Bedürfnissen zu entsprechen". Die von der Kommission für die zweite Lesung angebrachten Änderungen ermöglichen es, Beiträge in Höhe von 270 Millionen Franken für den von der ausserparlamentarischen Kommission «Stoffel» berechneten Investitionsbedarf bereitzustellen. Neu wird das Geld nicht mehr dem Tourismusfonds entnommen. Es soll ein eigener Bergbahnfonds gebildet werden.
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