Affäre Giroud
Giroud-Firma «Château Constellation» muss nicht umgetauft werden
Die Affäre um den bekannten Walliser Weinhändler Dominique Giroud ist um eine Episode reicher: Das Bundesgericht hat einen Rekurs des Walliser Kantonschemikers abgewiesen, der sich gegen den Namen der neuen Weinkellerei «Château Constellation» wehrte.
Die Weinkellerei «Château Constellation» soll die Mitarbeitenden und die Geschäftsbeziehungen der Firma Giroud Vins übernehmen, deren Ruf wegen der Affäre um Dominique Giroud gelitten hat. Giroud ist Hauptaktionär von «Château Constellation».
Der Kantonschemiker wehrte sich mit Verweis auf kantonale Vorschriften gegen den Firmennamen. Diese legen fest, unter welchen Bedingungen der Begriff «Château» auf einer Weinflasche gebraucht werden darf. Das Bundesgericht hat nun aber den abschlägigen Entscheid des Walliser Kantonsgerichts gegen den Rekurs am Mittwoch bestätigt.
Die Geschäftsführung der neuen Firma erklärte sich in einer am Freitag veröffentlichter Mitteilung zufrieden mit dem Entscheid des Bundesgerichts. Sie hatte stets betont, dass «Château Constellation» der Firmenname und nicht der Name des Weines sei. Der Name «Château Constellation» wird in kleinen Lettern und mit den Zusätzen «SA» und «1950 Sion» auf die Weinetiketten gedruckt.
Dominique Giroud steht wegen verschiedener Themen unter Druck. Unter anderem ermittelt die Waadtländer Staatsanwaltschaft wegen Betrugs, Warenfälschung und Urkundenfälschung gegen den Weinhändler.
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