Prozess | Urteilsverkündung Militärgericht 4
Sieben Monate Gefängnis und Geldstrafe für Oberwalliser Grenzwächter
![Ein Oberwalliser Grenzwächter ist zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden (Symbolfoto)](/site/assets/files/0/76/01/48/565/bildschirmfoto_2017-12-07_um_09_34_35.650x0n.png)
Ein Oberwalliser Grenzwächter ist zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden (Symbolfoto)
Foto: Walliser Bote
Das Militärgericht 4 hat am Donnerstag einen 57-jährigen Grenzwächter aus dem Oberwallis zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Er hat einer schwangeren Syrerin am 4. Juli 2014 am Bahnhof Brig medizinische Hilfe verweigert. In der Folge erlitt sie eine Totgeburt.
Das Gericht sprach ihn des versuchten Schwangerschaftsabbruchs für schuldig und der mehrfachen Verstösse gegen Dienstvorschriften. Den Vorwurf der vorsätzlichen Tötung liess es fallen, weil aufgrund des medizinischen Gutachtens nicht klar gesagt werden kann, ob das Kind in Brig noch lebte und dort auch die Geburtswehen, mit denen juristisch gesehen Leben beginnt, in Brig einsetzten.
Vom Vorwurf der schweren Körperverletzung zum Nachteil der schwangeren Frau wurde der Grenzwächter frei gesprochen. Denn laut medizinischem Gutachten war die Frau trotz ihrer Schwangerschaftsbeschwerden in Brig zu keinem Zeitpunkt in Lebensgefahr. Deshalb sprach ihn das Gericht lediglich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig.
Die Zivilforderungen von 820'000 Franken der Opferfamilie schmetterte das Militärgericht ab. Das Militärgericht sei dafür nicht zuständig. Zivilforderungen seien ans Eidgenössische Finanzdepartement zu richten.
Der Verurteilte ist wegen versuchtem Schwangerschaftssabbruch zu sieben Monaten Gefängnis bedingt auf zwei Jahre verurteilt worden. Er ist überdies wegen Verstössen gegen die Dienstvorschriften mit einer Geldstrafe von 60 Tagen à 150 Franken, ebenfalls bedingt auf zwei Jahre, bestraft worden. Der Verurteilte muss die Verfahrenskosten von rund 19'000 Franken bezahlen.
Die Parteien können gegen das Urteil innert fünf Tagen rekurrieren und den Fall an das militärische Appellationsgericht weiterziehen.
Ranghöchster Grenzwächter
Der verurteilte Grenzwächter war am Nachmittag des 4. Juli 2014 ranghöchster Grenzwächter am Bahnhof Brig. Er war verantwortlich für die Rückführung von 36 Flüchtlingen vom Bahnhof Brig nach Domodossola. Während der rund zweistündigen Wartezeit in Brig verlangte der Mann einer im siebten Monat schwangeren Syrerin von den Grenzwächtern mehrmals medizinische Hilfe für seine Frau. Sie litt an starken Schmerzen und blutete. Diese wurde ihr in Brig verweigert.
Erst bei der Abfahrt Richtung Domodossola erkannte der Verurteilte den Notfall. Dennoch liess er die Frau in den Zug einsteigen. Er informierte aber die italienischen Behörden, dass sie bei der Ankunft der Frau in Italien medizinische Hilfe bereitstellen sollen.
Die Frau wurde in Domodossola unverzüglich in ein Spital eingeliefert, wo sie wenige Stunden danach eine Totgeburt erlitt. Die syrische Flüchtlingsfamilie erhob in der Folge schwere Vorwürfe gegen die Schweizer Grenzwächter und machte sie für den Tod des Kindes verantwortlich, was letztlich zur Anklage des Verurteilten wegen vorsätzlicher Tötung durch den militärischen Staatsanwalt führte.
zen
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar