Justitz | Strafverfahren wegen Lawinenniedergang in Anzere
Bundesgericht heisst Beschwerde der Walliser Staatsanwaltschaft gut
Im Jahr 2009 haben drei Freerider in Anzère eine Lawine ausgelöst. Diese forderte zwei Todesopfer. Über das Strafmass muss nun neu geurteilt werden.
Am 14. März 2016 hat die Strafrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts die Berufung der drei Variantenskifahrer gutgeheissen, welche am 23. Mai 2014 durch den Bezirksrichter für die Bezirke Ering und Gundis wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu bedingten Geldstrafen mit einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt worden waren, und sie von diesem Vorwurf freigesprochen. Die «Freeriders» haben bekanntlich im Dezember 2009 in Anzère oberhalb einer markierten Piste eine Lawine ausgelöst, welche zwei Verletzte forderte.
Schuldig der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs
Mit Urteil vom 28. November 2017 hiess die strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts die Beschwerde in Strafsachen der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis vom 15. April 2016 gegen das Urteil des Kantonsgerichts gut.
Im Wesentlichen wurde festgehalten, dass die Beteiligten aufgrund ihrer Erfahrung und der Informationen, welche aus dem Lawinenbericht entnommen werden konnten, sowie der Signalisation vor Ort, davon hätten absehen müssen, den Hang oberhalb der Piste, welche von der Lawine erfasst wurde, zu traversieren. Indem sie die Warnhinweise nicht berücksichtigt haben, verletzten sie schuldhaft ihre Sorgfaltspflicht. Aufgrund der angegebenen Gefahrenstufe, war es möglich, dass eine Lawine bereits durch eine geringe Zusatzbelastung ausgelöst wird.
Unter diesen Bedingungen war das Verhalten der Beteiligten nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet, eine Fliesslawine bis auf die unterhalb liegende Piste auszulösen. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts wurden die drei Skifahrer der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs schuldig gesprochen. Das angefochtene Urteil wurde aufgehoben und die Sache an die Strafrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts zur Neubeurteilung zurückgewiesen, heisst es in einer Mitteilung der Kantonspolizei Wallis.
pd/noa
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