Grosser Rat | SVP Unterwallis mit allen Anträgen abgeblitzt
Dekret über den Verfassungsrat in einer Lesung angenommen
Das Parlament hat an seiner Sitzung vom Donnerstag den Weg zur Schaffung eines Verfassungsrat geebnet. Die SVP Unterwallis wollte unter anderem das Budget des Verfassungsrates auf maximal vier Millionen Franken beschränken. Zudem wollte die Partei, dass nicht nur 130 Mitglieder des Verfassungsrats gewählt werden, sondern auch 130 Suppleanten analog zu den Grossratswahlen. Diese Vorschläge wurden aber abgelehnt.
Das vom Staatsrat vorgelegte Dekret regelt den Amtsantritt des Verfassungsrates. Ferner bestimmt es seine Organisation und legt die Beziehungen zu den kantonalen Behörden und zur Bevölkerung fest. Spätestens vier Jahre nach der konstituierenden Session übergibt der Verfassungsrat dem Staatsrat einen Entwurf der neuen Verfassung. Ob dieser Entwurf in Kraft tritt, wird das Volk entscheiden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist gilt die Totalrevision als gescheitert.
Der Verfassungsrat organisiert sich in Kommissionen. Er verfügt über ein Generalsekretariat, welches ihm die erforderliche Unterstützung für die Ausführung seiner Arbeiten gibt. Er wählt seinen Generalsekretär und zieht einen oder mehrere Experten bei. Der Grosse Rat stimmt jährlich, im Rahmen des Voranschlags des Staates, den für den Betrieb des Verfassungsrates erforderlichen Mitteln zu. Die Mitglieder des Verfassungsrates erhalten dieselben Entschädigungen wie die Mitglieder des Grossen Rates.
Das Parlament hat das Dekret mit 114 Ja bei acht Enthaltungen angenommen. Zudem wurde mit 125 Ja und keiner Gegenstimme beschlossen, das Dekret in einer Lesung anzunehmen.
wek
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