Olympia | IOK erwartet von Organisatoren glaubwürdiges Budget.
Grundsätzliche Zustimmung des IOK über die Klärung der Verantwortlichkeiten
Swiss Olympic, die Stadt Sitten und der Staat Wallis haben vom Internationalen Olympischen Komitee (IOK) eine grundsätzliche Zustimmung erhalten, welche die gemeinsame Unterzeichnung des Gastgeberstadtvertrags sowie die Delegierung der Organisation der Olympischen und Paralympischen Winterspiele Sion 2026 an einen Verein oder eine Aktiengesellschaft vorsieht. Das IOK akzeptiert, dass finanzielle Garantien zur Deckung des Risikos bei einem eventuellen Defizit begrenzt sind.
Swiss Olympic, die Stadt Sitten und der Staat Wallis haben das IOK darüber informiert, dass sie den Gastgeberstadtvertrag für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele Sion 2026 gemeinsam unterzeichnen wollen. Die Parteien haben vom IOK eine grundsätzliche Zustimmung über die Bedingungen ihres jeweiligen Engagements und die Klärung der Verantwortlichkeiten erhalten, heisst es in einer Mitteilung.
Sollten die Olympischen Spiele im Wallis stattfinden, würden weder Swiss Olympic, die Stadt Sitten noch der Staat Wallis beabsichtigen, die Organisation, das Finanzmanagement sowie den operativen Teil der Spiele zu übernehmen. Die öffentliche Hand wird diejenigen Aspekte gewährleisten, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, wie etwa die öffentliche Sicherheit und dauerhaften Infrastrukturen in ihrem Gebiet. Die Organisation der Olympischen Spiele wird an einen Verein oder eine Aktiengesellschaft delegiert werden, der oder die bei einem möglichen Defizit höchstens mit den bereits bereitgestellten Rücklagen und Garantien haften müsste. Diese juristische Person muss noch gegründet werden. Der Kanton Wallis, die Stadt Sitten und Swiss Olympic würden mit von der Partie sein.
Die Rolle des Kantons und der Stadt wird vor allem darin bestehen, die wirtschaftliche Haushaltsführung und die Realisierung der Olympischen Spiele gemäss dem unterzeichneten Vertrag zu gewährleisten. Das IOK hat bestätigt, dass der Staat Wallis nebst dem Nationalen Olympischen Komitee und der betroffenen Stadt auch in die Unterzeichnung des Gastgeberstadtvertrags miteinbezogen werden kann. Hinsichtlich der Rechtsform des zukünftigen Organisationskomitees (OCOG) hat es darauf hingewiesen, dass Rechtsformen wie Vereine oder Aktiengesellschaften bereits in der Vergangenheit erfolgreich genutzt wurden.
Aus Sicht des IOK sieht der Gaststadtgebervertrag eine gemeinsame Verpflichtung aller beteiligten Parteien vor. Die finanziellen Garantien zur Deckung eines möglichen Budgetdefizits des Organisationskomitees können allerdings unterschiedliche Formen annehmen. Diese können sogar auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie auf glaubwürdige Weise sicherstellen, dass die Organisatoren ihren finanziellen Verpflichtungen nachgehen können.
pd/noa
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