Politik | Bundesgericht annuliert Volksnein
Abstimmung über Heiratsstrafe wird wiederholt
Die Abstimmung vom Februar 2016 über die Volksinitiative der CVP über die Abschaffung der Heiratsstrafe muss wiederholt werden. Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden. Das ist ein Novum auf nationaler Ebene.
Am 28. Februar 2016 wurde die Initiative mit dem Titel "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" abgelehnt. 16 Kantone und ein halber sagten zwar Ja, doch scheiterte die Initiative am Volksmehr - 50,8 Prozent der Stimmenden sagten Nein. Die CVP wollte in die Verfassung schreiben, dass verheiratete Ehepaare nicht bestraft werden dürften gegenüber Paaren mit anderer Lebensform, namentlich bei der Besteuerung und bei den Sozialversicherungen.
Der Bundesrat empfahl das Begehren zur Ablehnung. Im Abstimmungsbüchlein wurde die Zahl von 80'000 Doppelverdiener-Paaren sowie rund 250'000 Rentner-Ehepaaren genannt, die von der sogenannten Heiratsstrafe betroffen seien. Die Schätzung zu den Doppelverdienern stammte aus der Botschaft zur Volksinitiative.
Im Juni 2018 korrigierte die Regierung dann die Zahlen und räumte einen gewaltigen Irrtum ein. Nicht 80'000 Zweiverdiener-Ehepaare waren demnach von der Heiratsstrafe betroffen, sondern 454'000. Die Zahl der durch eine Heiratsstrafe diskriminierten Ehepaare betrug nach der Korrektur 704'000.
Für die CVP war diese Korrektur Anlass für Abstimmungsbeschwerden in mehreren Kantonen. Nach der Abweisung durch die Kantonsregierungen wandte sich die Partei ans Bundesgericht. Dieses entscheidet am Mittwoch in einer öffentlichen Beratung über die Eingaben.
Die Abstimmung vom 28. Februar 2016 ist also ngültig und das Stimmvolk muss noch einmal an die Urnen. Nach Angaben der Bundeskanzlei war dies seit der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 bei einer eidgenössischen Abstimmung noch nie der Fall.
sda
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