Zweitwohungen | Beschwerde gegen sechs Wohneinheiten in Crans-Montana
Helvetia Nostra vor Bundesgericht abgeblitzt
Eine Beschwerde von Helvetia Nostra, die sich gegen den Bau eines Gebäudekomplexes mit sechs Wohnungen in Crans-Montana richtete, ist vom Bundesgericht abgewiesen worden.
Wie mehrere Westschweizer Medien vermelden, richtete sich die Beschwerde der Stiftung Helvetia Nostra gegen den Bau eines Wohnblocks mit sechs Appartements zwischen der Dorfschaft Chermignon d'En-Haut und der Station in Crans-Montana. Das Bundesgericht hat die Erstellung der sechs Wohneinheiten in Crans-Montana nun für rechtens erklärt.
Bereits im Januar 2018 hatte das Walliser Kantonsgericht die Einsprache von Helvetia Nostra abgewiesen. Die Walliser Richter stützten sich bei der Urteilssprechung auf einen Bericht der Gemeinde, wonach in der Region eine Bevölkerungszunahme festgestellt wurde. Helvetia Nostra kritisierte vor allem, dass, um die Nachfrage nach Erstwohungen abzuschätzen, nicht das gesamte Gemeindeterritorium erfasst, sondern bloss ein Referenzsektor berücksichtig wurde.
In einem nun veröffentlichten Beschluss hebt das Bundesgericht hervor, dass man die örtlichen Besonderheiten berücksichtigen müsse, um das Marktpotential abzuschätzen.
Bei Helvetia Nostra nimmt man diesen Beschluss zur Kenntnis, «der nunmehr jedoch anders lautet, als frühere Entscheidungen». In einem Communiqué befürchtet die Stiftung bereits eine neu interpretierte praktische Umsetzung der Lex Weber. Man erwartet, dass das Zweitwohungsgesetz aufgeweicht wird, sodass künftig mehr Bauprojekte als Hauptwohnsitze durchgehen könnten.
pan
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