Energie | Bund weist Beschwerde ab
Bau der Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis bestätigt
![Die geplante Hochspannungsleitung zwischen Chippis und Chamoson kommt zustande.](/site/assets/files/0/75/97/61/309/87789_1.650x0n.jpg)
Die geplante Hochspannungsleitung zwischen Chippis und Chamoson kommt zustande.
Foto: 1815.ch
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerden gegen die neue Plangenehmigung für den Bau der Hochspannungsleitung zwischen den Walliser Gemeinden Chamoson und Chippis ab.
17 Privatpersonen sowie die Stiftung «Ermitage de Longeborgne» führten Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesamtes für Energie (BFE), die Pläne für den Bau der 380-kV- Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis zu genehmigen.
Sie beantragten dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer), den Entscheid aufzuheben und zur Neubeurteilung an das BFE zurückzuweisen. Das BVGer erwägt, dass die Fragen rund um die Zulässigkeit der Leitung, das Freileitungstrassee und die Verkabelungsvariante sowie die Lage und die allgemeine Form der Masten bereits in seinem vorangegangenen Urteil vom 15. August 2012 entschieden und vom Bundesgericht am 13. Mai 2013 bestätigt wurden.
Diese Fragen seien daher nicht mehr Gegenstand dieses Verfahrens. Zu beurteilen war vorliegend einzig die Frage der Anzahl Leiterseile pro Leitungsstrang. Davon ausgehend, dass die Stromstärke auf 2230 Ampere begrenzt ist, kommt das BVGer nun im Wesentlichen zum Schluss, dass die Interessenabwägung, gestützt auf die das BFE die Variante mit Bündeln aus drei Leiterseilen zu je 1000 mm2 genehmigt hat, nicht zu beanstanden ist.
Da diese von Swissgrid vorgeschlagene Variante gegenüber derjenigen Variante, die das BFE im Jahr 2010 ursprünglich genehmigte, keine zusätzlichen Umweltauswirkungen zur Folge hat, stand es dem Bundesamt frei, auf eine öffentliche Auflegung des Projekts zu verzichten, teilt das Bundesverwaltungsgericht in einem Communiqué mit. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
pd/noa
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