Hunde | Ausbildungspflicht im Wallis seit dem 1. Januar wieder in Kraft
Kurspflicht für neue Hundehalter
Im Wallis gilt wieder die Ausbildungspflicht für neue Hundehalter. Die Modalitäten hierzu sind am 1. Januar in Kraft getreten.
Seit dem 1. Januar gilt im Wallis wiederum die Ausbildungspflicht für neue Hundehalter. Der Kanton erinnert in einer Mitteilung an diesen Umstand. Demnach ist jeder Hundehalter mit Wohnsitz im Wallis, der das 16. Altersjahr erreicht hat und nicht nachweisen kann, in der Vergangenheit bereits einen Hund besessen zu haben, zum Hundehalterkursbesuch verpflichtet.
Im Rahmen der Erhebung der Hundesteuer überprüft die Wohngemeinde das Vorhandensein einer Bescheinigung bei jedem neu eingetragenen Halter. Sie erinnert Personen, welche die Ausbildung nicht abgeschlossen haben, an diese Kurspflicht. Danach leitet die Wohngemeinde die Daten ans kantonale Veterinäramt weiter. Dieses kann gegebenenfalls Bussen aussprechen.
Für den obligatorischen Kursbesuch wurde eine Übergangsfrist festgelegt. Neue Halter, die ihren Hund im Jahr 2020 erwerben, haben bis Ende 2021 Zeit, einen Hundehalterkurs zu besuchen. Ab 2021 beträgt dieser Zeitraum dann ein Jahr nach Erwerb des Hundes.
Wer darf diese Kurse durchführen? Instruktoren, welche diese neue Ausbildung anbieten möchten, müssen durch den Verband Kynologie Ausbildungen Schweiz anerkannt sein. Es handelt sich dabei um eine Organisation, mit der ein Leistungsvertrag abgeschlossen wurde.
Was ist der Inhalt und der zeitliche Umfang der Kurse? Die Schulung (mit einer Mindestdauer von 6 Stunden oder 8 Einheiten von je 45 Minuten) soll die Halter dafür sensibilisieren, die Hunde gemäss den Regeln des Tierschutzes sowie des gesellschaftlichen Lebens zu halten und ihren Bedürfnissen entsprechend zu behandeln.
Wer ist von der Ausbildungsverpflichtung ausgenommen? Die Liste der von dieser Pflicht befreiten Personen ist festgelegt: Dazu gehören Halter von Diensthunden, von Hunden für Menschen mit Beeinträchtigungen, von Hunden unter acht Monaten oder von Hunden, die sich nur kurzzeitig im Kanton aufhalten.
pd/wh
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