Internetkriminalität | Fälle von betrügerischer Verwendung von "Paysafecard"
Polizei warnt vor Internetbetrügern
Seit Anfang des Jahres registrierte die Kantonspolizei eine Zunahme von Betrügereien mittels "Paysafecard".
Die Kantonspolizei hat gemäss Mitteilung seit Anfang des Jahres mehr als zehn Fälle von betrügerischer Verwendung von "Paysafecard" registriert. Die Karten können an Kiosken und in Geschäften gekauft werden. Der Schaden für die Opfer beläuft sich insgesamt auf 16'800 Franken.
Die Kantonspolizei beschreibt das Vorgehen der Betrüger in der Mitteilung wie folgt: Die Täter reagieren auf Anzeigen, die von potenziellen Opfern auf Onlineverkaufsseiten veröffentlicht wurden. Sie bekunden Interesse, angebotene Artikel erwerben zu wollen. Es gelingt den Tätern dann auch, die Opfer zu überzeugen, eine Vorauszahlung (für Transport, Zoll) zu leisten. Eine Kostenrechnung des vermeintlichen Käufers mittels einer Mail, die ein grosses Unternehmen perfekt imitiert, untermauert die Forderung weiter. Schliesslich weisen die Betrüger den Verkäufer an, Prepaid-Karten wie beispielsweise "Paysafecard" zu erwerben. Die Beträge liegen zwischen 50 und 400 Franken. Sobald der Verkäufer einen Kostenvorschuss über eine anerkannte Institution geleistet hat, übermittelt er dann die Codes, die eine Belastung der Karte ermöglichen. Die Betrüger bestätigen natürlich, dass diese Summe nach Abschluss der Transaktion in voller Höhe zurückbezahlt wird. In einigen Fällen schickten die Verkäufer das Paket an eine falsche Adresse. Die Verkäufer erhielten dann eine weitere Mail, in der eine Entschuldigung formuliert war, die aber gleichzeitig eine neue Vorauszahlungsaufforderung beinhaltete, um die Lieferung des Pakets zu ermöglichen.
Um nicht in die Falle der Betrüger zu tappen, empfiehlt die Polizei:
- Achten Sie auf die in einer Mail angegebenen Links. Die Links können Sie zu gefälschten Webseiten führen, die das Design des Originals ausgezeichnet imitieren
- Die Mail-Adresse des angeblichen Unternehmens sollte sorgfältig geprüft werden
- Bieten Sie dem Käufer an, die Vorauszahlung für die Lieferung der Waren selbst zu leisten
- Geben Sie in einer solchen Situation auf keinen Fall den Code einer Vorauszahlungskarte weiter
Abschliessend hält die Kantonspolizei fest, dass es viele ausgeklügelte Techniken gibt, um kleine Beträge zu ergaunern. Es sei Vorsicht geboten und im Zweifelsfalle die Kantonspolizei zu informieren.
wh
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