Jagd | Schütze meldete den Unfall
Irrtümlicher Wolfsabschuss im Goms
In der Nacht vom vergangenen Freitag auf Samstag wurde im Goms auf der Fuchspassjagd versehentlich ein Wolf erlegt. Die Wildhut wurde durch eine unverzügliche Selbstanzeige informiert. DNA-Analysen zur Feststellung der Abstammung des Tieres wurden angeordnet. Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren eröffnet.
Auf der bis Mitte Februar offenen Fuchspassjagd hat im Goms eine jagdberechtigte Person in der Nacht von Freitag, 2. Februar auf Samstag, 3. Februar 2018 irrtümlich eine Wölfin erlegt. Nach Feststellung des Irrtums meldete diese den Abschuss unverzüglich der Wildhut.
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) benachrichtigte die Staatsanwaltschaft, welche für den vorliegenden Jagdvorfall zuständig ist. Diese hat zwischenzeitlich ein Ermittlungsverfahren eröffnet.
Der Wolf wurde zur näheren Untersuchung von der Wildhut ins Tierspital von Bern gebracht. Genauere Angaben zur Abstammung des Tieres werden die laufenden DNA-Analysen liefern.
pd/noa
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Kommentare
Alphons Volken, Naters - ↑9↓3
Marion Wüthrich von Hinterkappeln und Kurt Anliker, Bächli. Wenn ich Ihre Argumentationen lese, muss ich unweigerlich feststellen, dass Sie nicht der Sache entsprechend argumentieren. Warum ich Sie mit Namen zitiere, ist der Grund ihres Verhaltens.
Beiderseits wird von euch beiden in die Welt posaunt wo kein Grund dafür vorzufinden ist. Nach dem eine Verwechslung vom fehlbaren Schützen Festgestellt worden ist wurde Farbe bekennt und zur Sache gestanden. Was Sie tun und öffentlich bekunden ist primitiv, frech, zünisch und nachtragend, was nur Menschen mit schlechter Charakterbildung tun können. Drum bitte ich Sie den Griffel zur Seite zu legen bis der Sachverhalt endgültig geklärt ist. Das nennt man Charakterschulung, die immer wieder durch korrektes Verhalten geübt werden kann!
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Marion Wüthrich, Hinterkappelen - ↑16↓47
Ich kann Herrn Anliker nur beipflichten! Mein Gefühlt geht auch in Richtung Absicht :-( Einfach eine Schande, dass, auch wenn nun die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet hat, meistens kleine bis gar keine Strafen ausgesprochen werden!
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Kurt Anliker, Bächli - ↑69↓119
Wie war das nochmals? Der Jäger darf nur auf das schiessen was er einwandfrei erkennen und einordnen kann?
Einer schiesst auf ein Lama, weil er meint es sei ein Hirsch
Einer schiesst auf Schafe im Wald, weil er sie für Wildschweine hält
Einer schiesst auf einen Hund, weil er meint es sei ein Fuchs
Und nun schiesst einer auf eine Wölfin in der Meinung es sei ein Fuchs
Grundsätzlich sehen die beiden Tiere nicht sehr ähnlich aus ...
Nun gut, er hat sich sofort selber angezeigt und die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet
Trotzdem habe ich immer ein komisches Gefühl, wenn sich Jäger im Walde herumtreiben
man weiss ja nie, was die meinen, gesehen zu haben.
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