Prozess | Wegen Verstosses gegen das Waffengesetz

Jean-Marie Bornet muss sich vor Bezirksgericht verantworten

Weil er Rekurs gegen den Strafbefehl eingereicht hatte, muss sich Jean-Marie Bornet nun vor Bezirksgericht verantworten. (Archiv)
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Weil er Rekurs gegen den Strafbefehl eingereicht hatte, muss sich Jean-Marie Bornet nun vor Bezirksgericht verantworten. (Archiv)
Foto: Walliser Bote

Quelle: SDA 06.09.17 0
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Der ehemalige Kommunikationschef der Walliser Polizei, Jean-Marie Bornet, hat sich am Mittwoch wegen eines Verstosses gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten müssen. Er hatte eine Pistole in Privatbesitz seinem Sohn ausgeliehen. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

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Die Walliser Staatsanwaltschaft hatte Bornet am 8. Mai via Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen sowie zu einer Busse von 800 Franken verurteilt. Weil der frühere Kommunikationschef der Walliser Polizei Rekurs gegen den Strafbefehl eingereicht hatte, wurde der Fall am Mittwoch vor dem Bezirksgericht d'Hérens-Conthey in Sitten verhandelt.

Staatsanwalt Alexandre Sudan hielt vor Gericht an der Geldstrafe fest. Bornet habe die Waffe, eine Pistole SIG Sauer P226, seinem Sohn für ein Sportschiessen ausgeliehen. Der Sohn habe sie dann allerdings für einen anderen Zweck missbräuchlich verwendet und sei deswegen verurteilt worden.

Jedermann, der eine Waffe akquiriere, müsse im Besitz eines Waffenerwerbsscheins sein, und das habe auch für den Sohn von Bornet gegolten, argumentierte der Staatsanwalt. Es gebe nur wenige Ausnahmen, beispielsweise im Jagdbereich.

Verteidigerin Béatrice Pilloud sagte, man wolle aus einer minimalen Affäre eine grosse Sache machen und forderte einen Freispruch. Selbst sie als Sportschützin habe nicht gewusst, dass sie sich schuldig machen würde, wenn sich ihr Ehemann allein mit ihrer Waffe in den Schiessstand begeben würde, während sie die Kinder abhole, um ihm später zu folgen.

Ein Blick zurück

Bornet nahm sich als Polizeisprecher Ende 2016 eine berufliche Auszeit, um für die Kantonsregierung zu kandidieren. Dafür gründete er die «Walliser Bürgervereinigung». Bei den Staatsratswahlen Anfang März landete Bornet jedoch auf den hinteren Plätzen und zog sich noch vor dem zweiten Wahlgang zurück.

Bei der Rückkehr ins Büro am 21. März wurde er von der Regierung freigestellt. Einen Monat später wurde er entlassen. Die Regierung begründete die Entlassung mit Aussagen während des Wahlkampfes. Der Staatsrat warf Bornet zudem vor, durch seine Äusserungen die Walliser Justiz in Misskredit gebracht zu haben. Das habe das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und den Kantonsbehörden zerstört.

Bornet wies die Vorwürfe zurück und erachtete die Entlassung als ungerecht. Er focht die Entlassung vor dem Walliser Kantonsgericht an. Zudem verlangte er bis zum Urteil aufschiebende Wirkung, was vom Kantonsgericht abgelehnt wurde. Diesen Entscheid zog Bornet ans Bundesgericht weiter.

Der ehemalige Polizeisprecher erhielt zudem Zuspruch aus der Bevölkerung. Eine Petition mit weit mehr als tausend Unterschriften verlangte von der Regierung, den Entscheid rückgängig zu machen. Die Regierung hielt jedoch an der Entlassung fest.

06. September 2017, 19:26
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