Justiz | Freiheitsstrafe wird zu Geldstrafe

Jürg Biner vom Kantonsgericht verurteilt

Das Kantonsgericht kam im Fall Jürg Biner zu einem Urteil.
1/1

Das Kantonsgericht kam im Fall Jürg Biner zu einem Urteil.
Foto: Walliser Bote

Quelle: 1815.ch 23.11.17 0
Artikel teilen

Das Bezirksgericht Visp hat den ehemaligen Eigentümer des Style Hotels in Zermatt, Jürg Biner, unter anderem wegen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs sowie Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung schuldig gesprochen. Biner legte Rekurs ein, das Kantonsgericht Wallis hat am Dienstag im Fall entschieden.

Artikel zum Thema

  • Ehemaliger Zermatter Hotelier Jürg Biner zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt
  • Wo ist Jürg Biner?
  • Wieder keine Spur von Jürg Biner

Biners Anwalt, ein Pflichtverteidiger aus Zürich, rekurrierte gegen praktisch alle Urteile des Bezirksgerichts. Die Staatsanwaltschaft, die eigentlich von einem Rekurs absehen wollte, focht infolge des Rekurses von Biner doch einige Freisprüche des Bezirksgerichts an.

Beide Parteien erhielten teilweise recht

Die Beteiligten haben einen Grossteil der erstinstanzlichen Einstellungen und Freisprüche nicht ans Kantonsgericht weitergezogen. Zu prüfen blieben strafbare Handlungen gegen das Vermögen, mehrfacher Hausfriedensbruch, Drohung, Vergehen gegen die Familie (Nichtleistung von Unterhaltsbeiträgen) und ein Verkehrsregeldelikt.

Das Kantonsgericht folgte mehrheitlich der Argumentation des Bezirksgerichts Visp, heisst es im Schreiben des Gerichts. Sowohl Verteidigung wie auch Staatsanwaltschaft erhielten mit ihren Berufungsanträgen teilweise Recht, weshalb die entstandenen Kosten zwischen Verurteiltem und Staat weiterhin aufgeteilt bleiben.

Urteilsänderungen des Kantonsgerichts

Jürg Biner drang nach dem Konkurs wiederholt in sein Hotel ein. Der Beschuldigte tat dies auch noch, nachdem die Konkursverwaltung ihn mit Polizeigewalt aus dem Gebäude hatte ausweisen lassen. Die Staatsanwaltschaft forderte deswegen eine zusätzliche Verurteilung wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs. Das Kantonsgericht geht neu zu Ungunsten des Berufungsklägers davon aus, die Konkursverwaltung sei ab dem Zeitpunkt der Ausweisung berechtigt gewesen, Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zu stellen. Damit wurden sämtliche Voraussetzungen zu einer Verurteilung wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs erfüllt.

Das Bezirksgericht hatte Jürg Biner zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Das Kantonsgericht folgte der Kritik von Jürg Biner, die Strafjustiz hätte im vorliegenden Fall keine bedingte Freiheitsstrafe, sondern «nur» eine bedingte Geldstrafe aussprechen dürfen. Der Berufungskläger wird demnach neu zu einer Geldstrafe von 210 Tagen (7 x 30 Tage) verurteilt. Die Probezeit beträgt weiterhin zwei Jahre, die erstandene Untersuchungshaft von 20 Tagen wird angerechnet.

Das vorliegende Kantonsgerichtsurteil kann vor Bundesgericht angefochten werden.

pd/noa
23. November 2017, 10:53
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. Anonymität der Freimaurer bleibt gewahrt
  2. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  3. Landarzt vom Brigerberg
  4. Feierliche Prozessionen im Oberwallis
  5. Fotografen zelten fürs perfekte Bild illegal am Stellisee
  6. Sandra Imboden ist die erste Walliser Baumeisterin
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Valea ImfeldTena MatijevicMartín Stephan
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Jürg Biner vom Kantonsgericht verurteilt | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Jürg Biner vom Kantonsgericht verurteilt

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich