Justiz | Automobilist der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen
Fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe
![Schuldig gesprochen. Täter R. T. auf dem Weg zur Hauptverhandlung vor dem Kreisgericht in Brig.](/site/assets/files/0/76/01/43/332/bildschirmfoto_2017-11-21_um_17_30_45.650x0n.png)
Schuldig gesprochen. Täter R. T. auf dem Weg zur Hauptverhandlung vor dem Kreisgericht in Brig.
Foto: Walliser Bote
Ein 33jähriger Franzose, der im August 2015 auf der Kantonsstrasse im Goms mit suizidalen Absichten einen frontalen Zusammenstoss mit einem Zufalls-Passanten suchte, wobei dieser tödlich verletzt wurde, muss für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter.
Das wurde dem Angeklagten R. T. am Dienstag im Beisein der Hinterbliebenen des Opfers, Christian Lagger aus Münster-Reckingen, vom Bezirksgericht Brig, Östlich-Raron, Goms unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Dr. Philipp Näpfli eröffnet. Der Verurteilte ist bis zum Antritt der Strafe in Sicherheitshaft zu belassen. Die U-Haft von nahezu 28 Monaten wird an die Strafe angerechnet.
Vorsätzliche Tötung
Das Gericht sprach R. T. der vorsätzlichen Tötung schuldig. Darauf steht eine Strafe von mindestens fünf Jahren. Dem Täter wurde begründet, weshalb der Tatbestand der vorsätzlichen Tötung objektiv und subjektiv unzweifelhaft erfüllt sei. Die Pflichtverteidigung hatte auf Schuldunfähigkeit plädiert, weil der Täter zum Zeitpunkt des Unfalls unter schwerer psychischer Belastung stand. Ein fachärztliches Gutachten hatte R. T. Urteilsunfähigkeit und damit Schuldunfähigkeit attestiert.
Das Kreisgericht würdigte diese Tatsache strafmildernd. Ein Freispruch sollte es aber nicht werden. Gerichtspräsident Näpfli zitierte in seiner Begründung unter anderem die Strafkammer des Kantonsgerichts in einem Entscheid vom Juni 2017. Diese bezeichnete es als nicht ganz nachvollziehbar, dass jemand, der derart gezielt mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zu kollidieren beabsichtigt, nicht zurechnungsfähig sein soll. Das Bundesgericht verwies im Verfahren darauf, dass es sich bezüglich der Unschuldsfähigkeit um Rechtsfragen handle, die aufgrund der gesamten Beweisergebnisse zu beurteilen seien. Dazu gehöre auch die kritische Würdigung des psychiatrischen Gutachtens.
Für das Bezirksgericht Brig war der Beschuldigte aufgrund wesentlicher Sachverhaltselemente zum Tatzeitpunkt trotz seiner zweifellos schweren psychischen Störung vermindert schuldfähig. Es attestierte dem Täter eine eventual-vorsätzliche Tötung bei herabgesetzter Einsichts- und Bestimmungsfähigkeit. Dafür gelte es die Verantwortung zu übernehmen.
Ob der Verurteilte in die Berufung geht, ist noch offen. Sein Pflichtverteidiger, Nicolas Kuonen, sagte, vorerst gelte es einmal die schriftliche Begründung des Urteils abzuwarten und dieses zu würdigen.
tr
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