Wahlfälschung | Kantonsgericht will erst im Frühling über hängige Beschwerde entscheiden

Walliser Justiz sieht keinen Grund zur Eile

Wahlfälschung. Nicht zuoberst auf der Prioritätenliste der Walliser Justiz.
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Wahlfälschung. Nicht zuoberst auf der Prioritätenliste der Walliser Justiz.
Foto: KEYSTONE

Quelle: 1815.ch 18.02.18 0
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Obwohl das Ermittlungsverfahren gegen den mutmasslichen Täter praktisch abgeschlossen ist, lässt die Walliser Justiz weitere Wochen verstreichen.

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Um diese Zeit, ziemlich genau vor einem Jahr, nahm der grösste Wahlfälschungsfall des Kantons seinen Anfang. In Brig und Naters vermissten Wähler ihre Unterlagen im Briefkasten. Heute weiss man: Sie wurden geklaut und mit gefälschter Unterschrift zurück an die Gemeindekanzleien geschickt. Vermutlich mit zusätzlichen Stimmen für die SVP. Vermutlich mit entscheidenem Einfluss auf das Resultat der Grossratswahlen vom 5. März 2017.

Ende Januar bekamen die Beklauten einen Brief vom Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold. Ihnen wurde die Möglichkeit eröffnet, als Privatkläger Anzeige zu erstatten. Gleichzeitig wurden sie aufgefordert, die eigene Unterschrift mit der mutmasslich gefälschten zu vergleichen. Und sich innert zehn Tagen wieder zu melden (der «Walliser Bote» hat darüber berichtet).

«Ziemlich viele Rückmeldungen» seien eingegangen, bestätigt nun Arnold gegenüber der «NZZ» – ohne eine genaue Anzahl zu nennen. Weitere Ermittlungsschritte seien nicht geplant. Bereits seit Ende vergangenen Jahres spricht Arnold davon, das Verfahren sei «grösstenteils abgeschlossen». Aber warum werden die Ergebnisse nicht der Öffentlichkeit präsentiert?

Die Justiz verweist auf eine Einsprache von Andreas Zenklusen, welche das Verfahren blockiere. Mit grosser Wahrscheinlichkeit von der Wahlfälschung direkt betroffen, verlangte der «abgewählte» CVP-Grossrat Akteneinsicht. Was die Staatsanwaltschaft indes ablehnte. Nun entscheidet das Kantonsgericht über die Beschwerde.

Was es im Verlauf des Frühlings auch tun werde, so das Kantonsgericht gegenüber der «NZZ». Sofern es «keinen Zustrom von prioritären Fällen» gebe. Diese Begründung erstaunt angesichts des grossen öffentlichen Interessens. Aber die Walliser Justiz sieht ganz offensichtlich keinen Grund zur Eile.

Ärgerlich auch für Andreas Zenklusen, den die Juristerei nun als «Bremser» aussehen lässt. Dabei will er, was sich der ganze Kanton seit bald einem Jahr wünscht: Endlich volle Transparenz und die Gewissheit, ob im Kantonsparlament tatsächlich die «Richtigen» sitzten.

dab
18. Februar 2018, 16:07
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