Wahlbetrug | Resultate der Strafuntersuchung sollen weitere Anhaltspunkte liefern
Justizkommission wartet bei Wahlbetrug-Affäre weiter ab
Die Justizkommission des Grossen Rates hat entschieden, das Ende der Strafuntersuchung abzuwarten. Erst dann will sie den Antrag der CSPO für eine neue Neuauszählung der Stimmen im Wahlkreis Brig beantworten.
Am 16. Juni 2017 beantragte die CSPO-Fraktion beim Büro des Walliser Grossen Rates, dass nach Vorliegen der endgültigen strafrechtlichen Untersuchungsergebnisse die Stimmen im Wahlkreis Brig neu ausgezählt werden müssen. Die Sitzverteilung anhand der korrekten Wahlresultate sei zu überprüfen und bei einer Veränderung in der Sitzverteilung die notwendigen Schritte zur Vornahme der Korrektur vozunehmen, so die Forderung.
An seiner Sitzung vom 17. August 2017 hat das Büro des Grossen Rates deshalb beschlossen, die Angelegenheit gemäss Artikel 43 Absatz 2 des Grossratsreglements der Justizkommission zur Vorprüfung zu übertragen und die Kommission ersucht, sich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung zu setzen und die konkreten Ergebnisse der Strafuntersuchung in Erfahrung zu bringen.
Wegen Tragweite der Angelegenheit
Die Justizkommission hat nach mehreren Sitzungen und nach eingehender Prüfung des Dossiers daraufhin beschlossen, die endgültigen Resultate der Strafuntersuchung namentlich in Bezug auf die Geständnisse, die Beweggründe, das Ausmass der Handlungen des Täters und die allfällige Verwicklung von Drittpersonen abzuwarten, bevor sie eine Vormeinung abgibt.
Die Justizkommission informiert nun, dass sie das Gesuch schnellstmöglich behandeln wolle, sie es jedoch angesichts der Tragweite der Angelegenheit für wichtig halte, über alle notwendigen Elemente zu verfügen bevor sie ihren Entscheid fällt, schreibt sie in einer Mitteilung. Falls sie es für nötig erachte, werde die Justizkommission die Öffentlichkeit punktuell über den weiteren Verlauf informieren.
pd / pmo
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