Justizrat | Staatsrat übermittelt Gesetzesentwurf an den Grossen Rat
10 Mitglieder für den Justizrat
Der Staatsrat hat einen Gesetzesentwurf über den Justizrat sowie die zugehörige Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Regierung schlägt vor, einen Justizrat aus zehn Mitgliedern einzusetzen.
Der Entwurf präzisiere insbesondere die Zusammensetzung des Justizrates, die Art der Bezeichnung seiner Mitglieder und seine Organisation, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Zudem behandle der Entwurf die Aufgaben im Bereich der administrativen und disziplinarischen Aufsicht, die durch den Justizrat ausgeübt werde, sowie dessen Beziehungen zu Parlament und Judikative.
Schliesslich sehe der Entwurf des GJR die Mitarbeit des Justizrates bei den richterlichen Wahlen vor.
Justizrat aus 10 Mitgliedern
Der Staatsrat schlägt vor, einen Justizrat aus zehn Mitgliedern einzusetzen, «welche die Akteure und Nutzer der Justiz repräsentieren, das heisst Vertreter der Gerichtsbehörden, der Staatsanwaltschaft, der Anwälte, der Zivilgesellschaft sowie ein Mitglied des Büros des Grossen Rates».
Der Generalstaatsanwalt, der Präsident des Walliser Anwaltsverbandes sowie der Präsident des Kantonsgerichtes wären Mitglieder von Rechts wegen, so der Kanton. Die anderen Mitglieder müssten vom Grossen Rat auf Vorschlag der betroffenen Instanzen zu Beginn der Legislaturperiode für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden.
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