Bundesgericht | Gesetzgebung lässt Bezeichnung «Château» nicht zu
Keine «Château»-Etiketten für Dominique Girouds Weine
![Der Name «Château Constellation» darf in kleinen Lettern und mit den Zusätzen «SA» und «1950 Sion» auf die Weinetiketten gedruckt werden.](/site/assets/files/0/01/45/570/145253_1.650x0n.jpg)
Der Name «Château Constellation» darf in kleinen Lettern und mit den Zusätzen «SA» und «1950 Sion» auf die Weinetiketten gedruckt werden.
Foto: zvg
Die Weine des Walliser Weinhändlers Dominique Giroud dürfen nicht mit der Bezeichnung «Château Constellation» vertrieben werden, auch wenn seine Aktiengesellschaft unterdessen diesen Namen trägt. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Die Walliser Gesetzgebung, die in diesem Fall ausschlaggebend ist, lässt die Herkunftsbezeichnung «Château» nur in bestimmten Fällen zu. So muss auf dem Anbaugebiet der Trauben tatsächlich ein Gebäude stehen, das historisch oder traditionell als Schloss bezeichnet wird.
Gemäss Bundesgericht sehe die 2008 gebaute Weinkellerei von Giroud hingegen eher aus wie ein grosses Lagergebäude. Auch der zylinderförmige Vorbau, der von Giroud als Burgfried bezeichnet wird, ändere nichts am Eindruck, den der Bau vermittle.
Der Rüge Girouds, dass sich die Vorinstanz bei der Interpretation des Begriffs Schloss zu stark am Wortlaut des Gesetzes orientiert habe, hält das Bundesgericht entgegen: Exakt dies habe ein Gericht zu tun.
Und nur kurz äussert sich das Bundesgericht zum Antrag von Giroud, dass die Verwendung der Herkunftsbezeichnung «Château Lichten» durch einen anderen Weinproduzenten im Rhonetal verboten werden müsse, wenn seine Weine nicht unter der Bezeichnung «Château» vermarktet werden dürften.
Schliesslich sei das Château Lichten nicht mehr als ein «sympathisches provenzalisches Landhaus», meint Giroud gemäss Bundesgerichtsurteil. Weil der Weinhändler nicht aufzeigt, inwiefern die Bezeichnung «Château Lichten» gegen die kantonale Gesetzgebung verstösst, gehen die Lausanner Richter nicht weiter auf diesen Punkt ein.
Firmenname ist nicht gleich Etikette
Mit der Bezeichnung «Château» im Zusammenhang mit Dominique Girouds Weinen hat sich das Bundesgericht schon einmal beschäftigen müssen. So hat es im September 2014 entschieden, dass sich die Weinkellerei «Château Constellation» nennen darf.
Dieser Firmenname darf in kleinen Lettern mit den Zusätzen «SA» und «1950 Sion» auf die Weinetiketten gedruckt werden.
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Kommentare
Peter Baltisberger - ↑10↓2
Schon traurig, dass sich das Bundesgericht andauernd mit diesem «Weinpanscher» auseinandersetzen muss. Wenn das Château Lichten laut Dominque Giroud nicht mehr als ein «sympathisches provenzalisches Landhaus» ist, ist für mich seine Residenz auch nicht mehr, als das Domizil eines «unverbesserlichen überheblichen Narzissten». Walliser Fendant als Waadtländer Wein zu verkaufen war wirklich eine Schnaps-Idee. Umgekehrt ist es übrigens auch eine ;-)
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Bruno Gattlen - ↑7↓2
Für Eingeweihte war es durchaus konsequent. Auf der Flasche unsaubere Kennzeichnung, in der Flasche unreine Sorten. Was soll dabei herausschauen?
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Bruno Wägelein - ↑13↓3
Gute Entscheidung: Schluss mit der Etiquettenschwindelei. Der Weinpanscher müsste an sich Mischwein in grossen Buchstaben auf seine Flaschen schreiben.
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