Landwirtschaft | Kein verbotenes Pilzvernichtungsmittel in Bienenstöcken
Falsche Captafol-Testergebnisse im Wallis veröffentlicht
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Doch kein verbotenes Captafol in Walliser Bienenstöcken
Foto: Walliser Bote
Zwei Laboratorien haben offiziell bestätigt, dass das in der Schweiz verbotene Pilzvernichtungsmittel Captafol in Walliser Bienenstöcken nicht nachgewiesen werden konnte. Die Ende Sommer veröffentlichten Analysen basierten auf falschen Testergebnissen.
Zwischen dem 26. August und Anfang September haben verschiedene Medien über das Auftreten des verbotenen Pilzvernichtungsmittels Captafol in der Analyse toter Bienen in Bienenstöcken verschiedener Imker, unter anderem auch im Unterwallis, berichtet.
Die dienststellenübergreifende Arbeitsgruppe «Bienen» des Staates Wallis führte eine Untersuchung durch und verlangte ein Gegengutachten. Diese Resultate zeigen, dass in den Proben der gefundenen toten Bienen kein Captafol vorhanden ist. Zwei verschiedene Laboratorien (Laboratorium des Kantons Zürich und Julius Kühn Institut Braunschweig-D) haben dies bestätigt.
Honig stellt kein Gesundheitsrisiko dar
Die Analysemethode eines privaten Laboratoriums führte vorgängig zu den falschen positiven Testergebnissen. Diese Methode wird nun verbessert, um einen solchen Fehler in Zukunft zu vermeiden. Das nationale Kontrollorgan apiservice spezifizierte anlässlich der ersten Resultate, dass die Analysen noch nicht abgeschlossen seien. Apiservice präzisierte zudem, dass die Bienen infolge einer Vergiftung durch Insektizide verendeten, da die Anwendungsbedingungen aufgrund des Frühlingsfrosts 2017 speziell waren.
Das kantonale Laboratorium der Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (DVSV) führte seinerseits Analysen des Honigs durch, der von den fraglichen Bienenstöcken produziert wurde. Diese Analysen bestätigen, dass der Honig konsumiert werden kann und kein besonderes öffentliches Gesundheitsrisiko darstellt. Der Staat Wallis bedauert den Imageschaden für die Imker und die Landwirtschaft.
pd/map
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