Krankenkassenprämien 2019 | Individuelle Prämienverbilligungen (IPV) für Kinder und junge Erwachsene
IPV: Staatsrat erhöht Subventionierung
Der Kanton erhöht die Subventionierung der Krankenkassenprämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung. Von dieser Massnahme sollen rund 3200 Personen profitieren. Die neue Einkommensgrenze für eine IPV wurde von 58'500 auf neu 76'000 Franken erhöht.
Der Staatsrat hat beschlossen, die finanzielle Unterstützung für 3200 Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung umgehend zu erhöhen. Wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt, folgt diese Massnahme auf den Entscheid des Bundesgerichts über die vom Kanton Luzern gewährten individuellen Prämienverbilligungen (IPV).
Demnach werden im 2019 neben den 18'300 Kindern und bereits in Ausbildung befindlichen jungen Erwachsenen, die schon jetzt von einer IPV profitieren, weitere 3200 Begünstigte ihre Krankenkassenprämien zu 60 Prozent subventioniert bekommen.
Die Einkommenshöchstgrenze für den Anspruch auf eine IPV für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung wurde von 58'500 Franken für Paare mit Kindern auf 76'000 Franken erhöht. Diese Anpassung hat einen positiven Einfluss auf Paare mit einem oder zwei Kindern. Grössere Familien sowie Alleinerziehende sind von dieser Massnahme nicht betroffen, da sie bereits von der Obergrenze profitieren.
Die Kosten für diese Anpassungen betragen gemäss Mitteilung rund 3.5 Millionen Franken, womit sich der Gesamtbetrag der im Jahr 2019 gewährten Subventionen auf 196.1 Millionen Franken beläuft. Die Begünstigten werden automatisch auf Grundlage der Steuerdaten 2017 ermittelt und in den kommenden Wochen persönlich informiert.
Weitere Erhöhungen sollen bereits 2020 folgen, mit dem Ziel, fortan ungefähr 28'000 Kinder und junge Erwachsene, insbesondere im Rahmen der kantonalen Steuerreform, zu subventionieren.
pd/msu
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