Postulat | Betroffene Akteure treffen sich mit Kommission des Grossen Rats

Kommission reagiert nach Berichten über Stiftung Sucht Wallis

Sucht im Fokus. Es wird nur noch ein einzelnen Leistungsauftrag durch den Kanton gefordert (Symbolbild).
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Sucht im Fokus. Es wird nur noch ein einzelnen Leistungsauftrag durch den Kanton gefordert (Symbolbild).
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 13.11.17 0
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Nachdem sich die Kommission für Gesundheit, Sozialwesen und Integration (GSI) Ende Oktober mit verschiedenen Akteuren des Suchtbereichs getroffen hat, wird sie nun aktiv. Sie will in den kommenden Tagen einen parlamentarischen Vorstoss einreichen.

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Wegen zahlreicher Presseartikel über die Stiftung Sucht Wallis hat die Kommission GSI beschlossen, sich mit den betroffenen Akteuren zu treffen. Konkret ist sie am 16. und 20. Oktober 2017 mit Vertretern der Stiftung Sucht Wallis, des Departements für Gesundheit, Soziales und Kultur, der Dienststelle für Gesundheitswesen, der Dienststelle für Sozialwesen sowie des Vereins der Freunde und Ehemaligen der Rives du Rhône zusammengekommen.

Sie sei zwar nicht befugt, in den Verwaltungsbereich einzugreifen, hält die Kommission fest. Nichtsdestotrotz sei es ihr ein Anliegen, die Pluralität der Pflege im Suchtbereich zu wahren und zu verhindern, dass die verschiedenen therapeutischen Konzepte gegeneinander ausgespielt werden. Die Kommission GSI wird deshalb in der Novembersession ein dringliches Postulat an den Staatsrat einreichen.

Pluralität gewährleisten

Darin wird gefordert, dass unter anderme die Pluralität der therapeutischen Konzepte und Betreuungsformen gewährleistet werde. Ausserdem solle die Vernetzung der aktuellen und der künftigen Akteure im Suchtbereich sichergestellt werden. Man fordert auch, dass im Rahmen des im Oktober 2017 in Auftrag gegebenen Audits auch entlassene und freiwillige ausgetretene Mitarbeiter aus allen Bereichen angehört werden.

Weiter wird vorgeschlagen, dass nur noch ein einziger Leistungsauftrag durch die Dienststelle für Sozialwesen erteilt wird. Heute würden die Leistungsaufträge im Suchtbereich für die ambulante Betreuung durch die Dienststelle für Gesundheitswesen und für die stationäre Betreuung durch die Dienststelle für Sozialwesen erteilt. Ein einziger Leistungsauftrag ermögliche ein besseres Monitoring, ist man sich in der Kommission einig.

pd / pmo
13. November 2017, 10:10
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