Haftbedingungen | Schwangere musste 42 Tage in Einrichtung verbringen

Kritik an Haftbedingungen im Ausschaffungsgefängnis von Granges

Die Kommission bemängelt vor allem den allzu ausgeprägten Gefängnischarakter. (Symbolbild)
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Die Kommission bemängelt vor allem den allzu ausgeprägten Gefängnischarakter. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 28.05.18 0
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Die Haftbedingungen im Ausschaffungsgefängnis von Granges im Wallis sind gemäss der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) immer noch "inakzeptabel", insbesondere für schwangere Frauen. Die Walliser Regierung müsse dringliche Massnahmen ergreifen.

Nach ihrem vierten unangekündigten Kontrollbesuch im Dezember 2017 zieht die Kommission eine negative Bilanz in Bezug auf die Umsetzung der Empfehlungen, die sie im Rahmen früherer Besuche an den Staatsrat gerichtet hatte.

Sie teilte dem Chef des Sicherheitsdepartementes, Frédéric Favre, ihre Bedenken in einem Gespräch am vergangenen Dienstag mit. Die Situation sei mit Blick auf die internationalen und nationalen Vorgaben zur Administrativhaft "inakzeptabel", schreibt die Kommission nun in einer Mitteilung vom Montag.

"Ausgeprägter Gefängnischarakter"

Die NKVF begrüsst zwar die erfolgten formellen Anpassungen, namentlich die Einrichtung eines Sport- und Aufenthaltsraums und die Verlängerung der Spazierzeiten. Insgesamt habe sie jedoch keine wesentliche Verbesserung der Haftbedingungen feststellen können, machte sie geltend.

Die Kommission bemängelt vor allem den allzu ausgeprägten Gefängnischarakter der Anstalt und die übermässige Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft. Da es sich bei dieser Haftart nicht um eine strafrechtliche Sanktion handle, müssten das Haftregime gelockert und die Zelleneinschlusszeiten auf das absolute Minimum reduziert werden.

Besonders besorgt zeigt sich die Kommission über die Unterbringung von Frauen, die sich faktisch in Einzelhaft befänden. Sie verwies namentlich auf den Fall einer Schwangeren, welche 2017 eingewiesen wurde und in der Einrichtung 42 Tage verbringen musste, bis sie in ein Heim verlegt wurde.

Die NKVF ist der Ansicht, dass es dringender Massnahmen zur Prüfung alternativer Möglichkeiten der Unterbringung bedarf. Entsprechend begrüsst sie die von Regierungsrat Favre geäusserte Absicht, konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Situation in die Wege zu leiten.

28. Mai 2018, 18:07
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