Amtliche Vermessung | Liberalisierung tritt am 1. April in Kraft
Geometer künftig frei wählbar
Der Staatsrat hat die neue Verordnung über die amtliche Vermessung (kVAV) verabschiedet, die am 1. April in Kraft tritt. Mit der neuen Verordnung wird dieser Bereich liberalisiert, womit die betroffenen Personen oder Instanzen frei entscheiden können, welchen Geometer sie mit den amtlichen Vermessungsarbeiten beauftragen möchten.
Im kantonalen Gesetz über die amtliche Vermessung ist vorgesehen, dass der Staatsrat die Liberalisierung dieses Bereichs in einer Verordnung regelt. Die neue Verordnung legt das Inkrafttreten dieser Liberalisierung auf den 1. April fest und definiert die Details zur Anwendung.
Neu kann sich jeder an einen Geometer seiner Wahl wenden, sofern dieser im eidgenössischen Register der Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer eingetragen ist und die Daten der amtlichen Vermessung in der kantonalen Plattform zur Verfügung stehen. Dies sind die beiden zentralen Punkte der Reform.
Dank dem Einsatz einer innovativen Technologie können die Daten in der zentralen Datenbank beim Kanton verwaltet werden. Über einen geschützten Internetzugang können die Geometer die verschiedenen Änderungen direkt im kantonalen Informatiksystem vornehmen.
Weiter werden in der Verordnung verschiedene technische Aspekte geregelt, wie die Festlegung von Kantons- und Gemeindegrenzen, das Verfahren für die Vermarkung und die Ersterhebung von Grundstücken, die Anforderungen im Zusammenhang mit Mutationen oder die Koordination der Verfahren bei landwirtschaftlichen Bodenverbesserungen und Baulandumlegungen mit der Vermessung.
Die neue Verordnung wird im Amtsblatt vom 16. März veröffentlicht.
pd/map
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