Gesundheit | CSS Versicherung akzeptiert Walliser Staatsratsentscheid
Lösung im Tarifstreit
Die CSS Versicherung akzeptiert den Walliser Staatsratsentscheid für eine Erhöhung des ambulanten Taxpunktwertes.
In einer Mitteilung der Walliser Ärztegesellschaft (VSÄG) heisst es, dass mit dem grössten Versicherer hängige Fragen geklärt werden konnten und die CSS bestätigt habe, dass sie den «Walliser Staatsratsentscheid mit einer retroaktiven Erhöhung des ambulanten Taxpunktwerts für Nichtspitalärzte von 0.82 auf 0.84 Franken retroaktiv ab dem 1. Januar 2017 akzeptiert.
Die VSÄG hat im Gegenzug ihren Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht gegen die CSS und den Walliser Staatsratsentscheid mit sofortiger Wirkung zurückgezogen. Die VSÄG hofft, rasch eine konstruktive Verhandlung im Sinne des Staatsratsentscheids aufzunehmen. Sie hofft, dass auch andere Versicherungen dem Beispiel der CSS folgen werden und sich somit, in konstruktiver Zusammenarbeit mit der VSÄG für den Erhalt und die Erneuerung einer qualitativ hochstehenden ambulanten Versorgung im Wallis engagieren. Verschiedene ambulante Strukturen wie etwa der Hausarzt Notfall Oberwallis (HANOW) seien auf eine rasche Korrektur der aktuellen Tarife angewiesen, um nachhaltig im Dienst der Walliser Bevölkerung weitergeführt werden zu können.
Die VSÄG hofft, dass das Bundesverwaltungsgericht seinerseits einen Anstoss zum Erhalt und zur Erneuerung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Wallis liefern wird, indem es durch Aufheben der aufschiebenden Wirkung der Einsprachen der Versicherer, die durch HSK und tarifsuisse vertreten sind, die Umsetzung des Walliser Staatsratsentscheids auch für die anderen Versicherer ermöglichen würde.
hbi
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