Polizei | Bulgarischer Lastwagen gestoppt. Es droht ein Fahrverbot für die Schweiz

Abgasentgiftungssystem manipuliert

Abgasentgiftung manipuliert und Ruhezeit nicht eingehalten. Mazedonischer Fahrer eines bulgarischen Lastwagens wurde verzeigt. Ebenso sein Arbeitgeber.
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Abgasentgiftung manipuliert und Ruhezeit nicht eingehalten. Mazedonischer Fahrer eines bulgarischen Lastwagens wurde verzeigt. Ebenso sein Arbeitgeber.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 06.03.19 0
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Die Spezialisten des Schwerverkehrskompetenzzentrums (SVZZ) in St. Maurice hielten vergangenen Dienstag einen Lastwagen an. Bei der Kontrolle wurde eine Manipulation am Abgasentgiftungssystem festgestellt. Ausserdem hielt der Lenker die vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeit nicht ein.

Der Lastwagen mit bulgarischer Immatrikulation wurde auf der Autobahn A9 angehalten und zu einer technischen Kontrolle ins Kompetenzzentrum geleitet, wie Kantonspolizei am Mittwoch mitteilte. Dabei habe man ein Gerät festgestellt, welches am Stromkreis angeschlossen war.

Diese unerlaubte Installation bei den mit Diesel betriebenen Fahrzeugen ermöglicht es, das Abgasentgiftungssystem des Typs «AdBlue» zu deaktivieren, heisst es weiter. Das Ausschalten des Systems habe dem Transportunternehmen dazu gedient, Kosten bei der «AdBlue»-Flüssigkeit einzusparen. Ohne die Entgiftung erfülle das manipulierte Fahrzeug die Abgasvorschriften nicht mehr. Auf dieser Grundlage wird unter anderem die Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben.

Mazedonischer Fahrer und sein Arbeitgeber wurden verzeigt

Der Transportunternehmer musste eine Bussenkaution in Höhe von 8'370 Franken hinterlegen. Das Fahrzeug sei solange stillgelegt worden, bis der ordnungsgemässe Zustand wiederhergestellt war. Die Eidgenössische Zollverwaltung habe ihrerseits ein Verfahren wegen Widerhandlungen gegen LSVA-Gesetz eingeleitet. Zusätzlich drohe ein Fahrverbot für die Schweiz.

Die gesetzlich vorgeschriebene maximale tägliche Lenkzeit beträgt zehn Stunden. Die Kontrolle habe ergeben, dass der mazedonische Chauffeur insgesamt 14 Stunden und 48 Minuten gefahren ist. In einem Zeitraum von 24 Stunden ist eine Ruhezeit von mindestens neun Stunden vorgeschrieben, welche er ebenfalls nicht eingehalten hat. Sowohl der Fahrer als auch sein Arbeitgeber wurden bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt verzeigt.

pd/tma
06. März 2019, 14:28
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