Gefahrengut | Entgleister Chlor-Güterwagen im Briger Bahnhof: Unfallursache geklärt
Nicht entfernter Hemmschuh liess Zisternenwagen entgleisen
Im vergangenen September entgleiste im Bahnhof ein zuvor mit Chlor beladener Zisternenwagen. Die in der Folge eingeleitete Untersuchung zeigt nun: Grund der Entgleisung war ein vor der Abfahrt nicht entfernter Hemmschuh.
Rückblick. Am frühen Morgen des 1. September 2017 entgleiste im Briger Bahnhof ein zuvor mit Chlor beladener Zisternenwagen eines Güterzuges. Der betreffende Wagen war leer, allerdings noch nicht entgiftet. Personen kamen keine zu Schaden. Um die Unfallursache zu klären, leitete die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) eine Untersuchung ein. Nun liegen die Ergebnisse vor. In ihrem Bericht kommt die SUST zu folgender Schlussfolgerung: ««Die Entgleisung des Zisternenwagens ist auf einen im Herzstück der ersten Weiche verklemmten Hemmschuh zurückzuführen, der vor der Abfahrt des Zuges nicht entfernt worden war.» Ein Hemmschuh, auch Bremsschuh genannt, ist ein Gerät zum Abbremsen von Fahrzeugen.
Wie der SUST-Bericht zeigt, wurde der auf der rechten Schiene nicht entfernte Hemmschuh auf einer Länge von rund 150 Metern durch die erste Achse des ersten leeren, ungereinigten Chlor-Zisternenwagens mitgeschleift. Der Hemmschuh verkeilte sich in der Folge im Herzstück der ersten Weiche und brachte das Drehgestell des Zisternenwagens nach links zur Entgleisung. Der Wagen, der mit einer Geschwindigkeit von 15 km/h in Richtung Visp unterwegs war, rollte schliesslich auf einer Distanz von 40 Metern bis zum Stillstand auf den Schwellen.
Sicherheit im Umgang mit Chlor verbessern
Um die Risiken bei Chlortransporten zu reduzieren, unterzeichneten die SBB, das Bundesamt für Verkehr und auch das Bundesamt für Umwelt bereits im Herbst 2016 eine gemeinsame Erklärung. Diese sieht verschiedene Massnahmen vor, wie beispielsweise den Einbau von sogenannten Entgleisungsdetektoren. Wie die SUST in ihrem Bericht schreibt, können diese eine Entgleisung zwar nicht erkennen, aber bei einer Erkennung einer Entgleisung unverzüglich eine Zwangsbremsung einleiten. Die Folgeschäden könnten somit reduziert werden.
Der in Brig entgleiste Zisternenwagen verfügte über keinen Entgleisungsdetektor. Diesbezüglich hält der SUST-Bericht fest: «In Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten, wo auf der rechten Seite des Gleises ein Fahrleitungsmast stand, hätte der Zisternenwagen bei einer Entgleisung nach rechts anstatt nach links mit dem Fahrleitungsmast in Berührung kommen können, was in der Folge Beschädigungen an der Zisterne hätte verursachen können.»
msu
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