Zuwanderung | Walliser Verfassungsänderungen ebenfalls genehmigt
Parlament sagt Ja zu Inländervorrang in Tessiner Verfassung
![Der Nationalrat genehmigte am Montag Verfassungsänderungen in verschiedenen Kantonen.](/site/assets/files/0/76/01/46/398/20171130150220869.650x0n.jpg)
Der Nationalrat genehmigte am Montag Verfassungsänderungen in verschiedenen Kantonen.
Foto: Keystone
Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat die Tessiner Kantonsverfassung genehmigt. Diese kann nun mit einem Inländervorrang ergänzt werden.
2016 haben die Tessiner Stimmberechtigten die SVP-Initiative «Zuerst die Unseren» («Prima i nostri») angenommen, die unter anderem einen Vorrang für im Tessin wohnhafte Personen in die Kantonsverfassung schreibt. Diese sollen auf dem Arbeitsmarkt gegenüber Personen mit Wohnsitz im Ausland bevorzugt werden. Der Nationalrat entschied am Montag, die geänderte Verfassung zu gewährleisten.
Der Ständerat hatte den Antrag des Bundesrats auf Gewährleistung vor einer Woche gutgeheissen. Die Regierung war zum Schluss gekommen, dass die Bestimmungen zum Schutz inländischer Arbeitskräfte und zum Inländervorrang bundesrechtskonform ausgelegt werden können. Der Spielraum sei allerdings sehr eng, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. «Sollte die Umsetzung nicht bundes- oder völkerrechtskonform erfolgen, kann diese rechtlich angefochten werden», sagte Kommissionssprecher Marco Romano (CVP/TI).
Zementierung der Praxis
Im Juli hatte sich die Tessiner Kantonsregierung erstmals zu den Vorschlägen für die Umsetzung von «Prima i nostri» geäussert, die zuvor von einer parlamentarischen Spezialkommission ausgearbeitet worden waren. Positiv äusserte sich der Staatsrat unter anderem zu einem Inländervorrang in öffentlichen und halböffentlichen Einrichtungen.
Ein Anwendungsgesetz in dieser Richtung würde ohnehin nur eine bereits gängige Praxis der öffentlichen Hand «formalisieren», hielt sie fest.
Drei weitere Verfassungen
Zusammen mit den Änderungen in der Tessiner Verfassung genehmigte der Ständerat auch Verfassungsänderungen in drei weiteren Kantonen. Im Kanton Thurgau sind Grundsätze zur Raumplanung betroffen.
Im Kanton Wallis geht es um die Wahl von Staatsanwälten mit Führungsfunktionen durch den Grossen Rat und um den Justizrat, eine neue unabhängige Aufsichtsbehörde über die Justiz. In Genf schliesslich sollen Gemeinderegierungen still gewählt werden können, wenn nicht mehr Kandidaturen vorliegen als Sitze zu vergeben sind.
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