Flugzeugindustrie | Verschiedene Gesetzesartikel liessen einen "enorm weiten, subjektiven Interpretationsspielraum" offen

Pilatus wehrt sich gegen Auslieferungsverbot und zieht vor Gericht

Pilatus: "Affront gegenüber Pilatus und den über 2000 Mitarbeitenden am Hauptsitz in Stans."
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Pilatus: "Affront gegenüber Pilatus und den über 2000 Mitarbeitenden am Hauptsitz in Stans."
Foto: Keystone

Quelle: SDA 05.07.19 0
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Der Schweizer Flugzeugbauer Pilatus akzeptiert den Entscheid des Bundes nicht, keine Dienstleistungen mehr in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten anbieten zu können. Das Unternehmen zieht den Entscheid des EDA vor das Bundesverwaltungsgericht.

Nach fast zwei Wochen Funkstille hat die Pilatus Flugzeugwerke AG am Freitagmorgen auf das Verbot des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) reagiert. Erwartungsgemäss ist die Kritik am Bund harsch.

Die Verfügung sei "mit grosser Besorgnis und Unverständnis" aufgenommen worden, heisst es in einer Mitteilung. "Der vom EDA getroffene Entscheid ist ein Affront gegenüber Pilatus und den über 2000 Mitarbeitenden am Hauptsitz in Stans." Ebenso unangemessen sei die gewährte Frist von lediglich neunzig Tagen, bis Pilatus den logistischen Support vor Ort einstellen müsse.

"Faktisches Exportverbot"

Das Kundendienstgeschäft sei für Pilatus ein wichtiges Standbein. Das vom Bund verfügte Verbot benachteilige Pilatus gegenüber anderen Flugzeugherstellern enorm. "Angesichts der engen Verknüpfung von Verkauf und logistischem Support kommt es faktisch einem zukünftigen Exportverbot gleich."

Das Unternehmen fühlt sich deshalb gezwungen, den Entscheid des EDA an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen, "um die gesetzliche Grundlage zu klären und Rechtssicherheit für Pilatus, seine Mitarbeitenden sowie weitere Unternehmen der Schweiz zu schaffen". Verwaltungsratspräsident Oscar J. Schwenk lässt sich mit den Worten zitieren: "Wir haben alles richtig gemacht."

EDA sieht aussenpolitische Ziele tangiert

Das EDA sieht dagegen das seit 2015 geltende Söldnergesetz verletzt. Es hat ein Verbot ausgesprochen, wonach Pilatus keine Dienstleistungen zum PC 21 mehr anbieten darf. Es geht unter anderem um technischen Support, Ersatzteilmanagement und Problembehebung an PC-21-Flugzeugen sowie an Simulatoren.

Die Dienstleistungen von Pilatus stellen laut EDA eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar. Sie widersprächen dem Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) oder eben Söldnergesetz. Im fraglichen Passus heisst es, dass das BPS dazu beitragen soll, "die aussenpolitischen Ziele der Schweiz zu verwirklichen".

Gemäss BPS sind Unterstützungsdienstleistungen dieser Art meldepflichtig. Die zuständige Politische Direktion des EDA prüfte, ob gegen diese Meldepflicht verstossen wurde. Sie kam zur Auffassung, "dass Anhaltspunkte vorliegen", wonach Pilatus im vorliegenden Fall den gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen sei. Das EDA hat deshalb bei der Bundesanwaltschaft Anzeige erstattet.

Unklare Gesetzesvorgaben

Pilatus schloss 2017 einen Supportvertrag für die PC-21-Flotte der saudischen Luftstreitkräfte ab. Der Auftrag sieht während fünf Jahren den Support von 55 Flugzeugen vor, die in Riad stationiert sind. Dies ging aus dem Geschäftsbericht 2017 von Pilatus hervor. Saudi-Arabien ist in den Bürgerkrieg in Jemen involviert.

"Sämtliche seit jeher unbewaffneten PC-21 inklusive Simulatoren wurden mit gültiger Ausfuhrlizenz der Schweizer Eidgenossenschaft exportiert", schreibt Pilatus weiter. Es sei "in keinster Weise nachvollziehbar", inwiefern die Tätigkeiten des Unternehmens die Bundesinteressen tangieren würden.

Das Söldnergesetz war laut Pilatus nicht dazu gedacht, etablierte Schweizer Industrieunternehmen, welche seit je dem Kriegsmaterial- und Güterkontrollgesetz unterstehen und über entsprechende Bewilligungen verfügen, zusätzlichen Schranken zu unterwerfen. Verschiedene Gesetzesartikel seien aber nicht klar formuliert und liessen einen "enorm weiten, subjektiven Interpretationsspielraum" offen.

Kritik an Cassis

Aus Sicht von Pilatus ist es deshalb angezeigt, den Entscheid des EDA an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen. Pilatus werde sich auch gegen die "haltlose Anschuldigung", Informationen unterschlagen und Meldepflichten verletzt zu haben, vehement wehren.

Das Unternehmen lässt auch kein gutes Wort an der Rolle des Bundesrats. Aussenminister Ignazio Cassis habe keine Bereitschaft gezeigt, Pilatus anzuhören. "Die Türen blieben dem Schweizer Unternehmen verschlossen."

05. Juli 2019, 09:09
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