Wirtschaft | Wettbewerbshüter: Oberwalliser Fahrlehrer verstossen gegen das Kartellgesetz

Preisempfehlungen von Oberwalliser Fahrschulen laut Weko unzulässig

Unzulässig. Laut Weko stellen die Preisempfehlungen der Oberwalliser Fahrlehrer Preisabreden dar. (Symbolbild)
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Unzulässig. Laut Weko stellen die Preisempfehlungen der Oberwalliser Fahrlehrer Preisabreden dar. (Symbolbild)
Foto: WB/Alain Amherd

Quelle: SDA 05.03.19 0
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Die Fahrschulen im Oberwallis haben für den praktischen Fahrunterricht und auch für Theorie-Lektionen die Preise abgesprochen und Empfehlungen gemacht. In den Augen der Wettbewerbskommission (Weko) haben sie damit gegen das Kartellgesetz verstossen.

Die empfohlenen Preise stellten Preisabreden dar und seien unzulässig, befand die Weko in einem Entscheid vom 25. Februar. Sie brummte den Fahrlehrern eine Sanktion von 50'000 Franken auf, wie sie am Dienstag mitteilte.

Gleichzeitig bewilligten die Wettbewerbshüter eine mit dem dem Fahrlehrerverband Oberwallis (FVO) getroffene einvernehmliche Regelung. Darin verpflichten sich der Verband und seine Mitglieder, künftig keine Preisempfehlungen mehr herauszugeben. Ebenso dürfen sie keine Informationen über Preise und Tarife mehr austauschen.

Die Untersuchung war im März 2018 eröffnet worden, nachdem eine Einzelperson die Preisüberwachung eingeschaltet hatte. Bei Hausdurchsuchungen sichergestellte Informationen hätten die Absprachen zwischen den Fahrerlehrern aufgezeigt, schrieb die Weko. Betroffen gewesen seien Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Oberwallis.

Keine Absicht

Der Fahrlehrerverband Oberwallis (FVO) akzeptiert den Entscheid, wie Präsident Hubert Summermatter der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte. Bei den Preisempfehlungen habe es sich eher um Kalkulationshilfen gehandelt. Allfällige Preisabsprachen seien nicht mutwillig oder absichtlich geschehen, betonte Summermatter. Der Verband werde den Entscheid deshalb nicht ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.

Beim Schweizerische Fahrlehrerverband (SFV) hiess es am Dienstag auf Anfrage, dass es keine Preisrichtlinien oder gar Preisempfehlungen für die Mitglieder gebe. Die Tarife für Fahrstunden seien für die Kunden aber trotzdem transparent, sagte SFV-Präsident Michael Gehrken am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Jeder Fahrlehrer kalkuliere die Tarife selber und mache diese meist auch übers Internet öffentlich. In städtischen Regionen und Agglomerationen seien Fahrstunden tendenziell teurer als auf dem Land. Ausserdem seien die Kalkulationen je nach Fahrmodell unterschiedlich.

Zum Walliser Fall wollte sich der Schweizerische Fahrlehrerverband nicht äussern. Er wies darauf hin, dass der FVO nicht Mitglied des Schweizerischen Fahrlehrerverbandes sei. Man würde es aber begrüssen, wenn sich dies in Zukunft ändern würde, sagte Gehrken.

Nicht die erste Rüge

Es war nicht der erste Fall von Preisabsprachen bei Fahrlehrern. In den Jahren 2000 und 2003 war die Weko bereits bei den Freiburger und Bündner Fahrlehrern eingeschritten. Auch diese mussten in der Folge unzulässige Preisabsprachen aufgeben.

Im Kanton Graubünden und im Fürstentum Liechtenstein hatten 52 Prozent der Mitglieder des Fahrlehrerverbandes exakt 90 Franken für eine fünfzigminütige Autofahrlektion verlangt. Im Kanton Freiburg hatten sich 66 Prozent der Verbandsmitglieder an einen Preis von 80 Franken für eine 50 Minuten Auto-Fahrunterricht gehalten.

05. März 2019, 10:50
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