Politik | Knappes Eintreten für die Kostenverteilung der 3. Rhonekorrektion

R3 knapp am Gau vorbeigeschrammt

Die Regierung darf aufatmen: die Rückweisung des Gesetzes über die Finanzierung der dritten Rohnekorrektion wurde abgelehnt. (Archivbild)
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Die Regierung darf aufatmen: die Rückweisung des Gesetzes über die Finanzierung der dritten Rohnekorrektion wurde abgelehnt. (Archivbild)
Foto: Archivbild zvg

Quelle: 1815.ch 05.03.18 0
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Die SVPU, die SVPO und die CVPO hatten die Rückweisung des Gesetzes über die Finanzierung der dritten Rhonekorrektion an den Staatsrat verlangt. Das Parlament lehnt dies aber mit 66 zu 60 knapp ab und beschliesst somit Eintreten auf die Vorlage.

Viel zu teuer, viel zu gross und dazu noch völlig falsch aufgegleist: dies die hauptsächlichen Kritikpunkte an der R3. Albert Pitteloud von der SVPU monierte, dass das Projekt aus geologischen und biologischen Gründen ein grosser Fehler sei: „Zudem ist es ein finanzieller Schlund, dessen Kosten in keiner Weise mit dem Nutzen zu vereinbaren sind“. Pitteloud sprach davon, dass die Kosten bis zur Fertigstellung des Projektes auf bis zu zehn Milliarden Franken anwachsen würden. „In dieser Schätzung ist der Verlust von 800 Hektaren kostbaren Landwirtschaftsland und Bauzonen eingerechet“, hob Pitteloud hervor.

Gemeinden zahlen zu viel

Einer der grössten Kritikpunkte betraf auch die vorgesehene Beitragspflicht aller Walliser Gemeinden, wie sie im Gesetzesentwurf vorgesehen ist. So sollen die Gemeinden fünf Prozent der Gesamtkosten übernehmen. Wieviel eine jede Gemeinde bezahlen muss, hängt von der Fläche der Gemeinden ab. „Es kann doch nicht sein, dass die kleine Gemeinde Blatten zuhinterst im Lötschental 100'000 Franken bezahlen muss, während Salgesch, das direkt an der Rhone liegt, nur 48'000 Franken bezahlen muss“, hinterfragte Lukas Jäger von der SVPU. Philipp Matthias Bregy von der CVPO monierte die hohe Prozentzahlen, welche von den Gemeinden verlangt werden. „Diese sollten drei Prozent nicht überschreiten müssen“, so Bregy. Zudem verlangte Bregy, dass die Kostenaufteilung nicht pro Fläche, sondern pro-Kopf berechnet werden müsse. Wie die SVP verlangte auch die CVPO, dass der Staatsrat noch einmal über die Bücher gehen solle. Die Regierung darf aber aufatmen: die Rückweisung wurde abgelehnt. Die Abstimmung fiel dabei denkbar knapp aus. Mit 66 Ja zu 60 Neinstimmen hat der Grosse Rat Eintreten beschlossen. Die zweite Lesung findet am Freitag statt.

wek
05. März 2018, 12:53
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