Recht | Zur Vernissage einer Studie über Rechtsquellen

Rechtsquellen der Landvogtei Monthey

Vernissage. Dr. Gregor Zenhäusern (links neben Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten) mit seinem Band «Die Rechtsquellen der Landvogtei Monthey».
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Vernissage. Dr. Gregor Zenhäusern (links neben Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten) mit seinem Band «Die Rechtsquellen der Landvogtei Monthey».
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Quelle: WB 11.12.17 0
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Sitten. In den Räumen des Kulturzentrums Zeughaus (Staatsarchiv und Mediathek Wallis) fand am vergangenen Dienstag die Vernissage des von Dr. Gregor Zenhäusern verfassten Bandes «Die Rechtsquellen der Landvogtei Monthey» statt.

Dr. Zenhäusern hat diese «Montheyer Rechtsquellen», d.h. Texte gesetzlicher, kirchlicher, gesellschaftlich-kultureller Natur aus der Zeit vom 13. Jahrhundert bis zum Ende der alten Republik Wallis 1798, in mehrjähriger sorgfältiger Arbeit in nun zwei Bänden von insgesamt 1200 Seiten festgehalten (ISBN 978-3-7965-3426-3). Sie erschienen im Schwabe-Verlag, Basel. Verschiedene Redner, darunter Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten, Staatsarchivar Alain Dubois–er moderierte die Vernissage–, Professor Dr. Bénédict Winiger von der Universität Genf und Direktorin Dr. Pascale Sutter als Vertreter der Stiftung «Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen» (SSRQ) zeigten sich sehr erfreut über die Veröffentlichung des ersten Walliser Rechtsquellenbandes. In absehbarer Zeit soll auch der sich bereits in Arbeit befindliche Band über die Rechtsquellen des Zenden Goms erscheinen.

«Allseits zugänglich»

Die SSRQ ist eine Stiftung des Schweizerischen Juristenvereins. Sie veröffentlichte mithilfe des Nationalfonds sowie öffentlicher Institutionen und Sponsoren wie der Friedrich-Emil-Welti-Stiftung bisher in der Schweiz mehr als 100 Rechtsquellenbände zu zahlreichen Kantonen. Dei Arbeiten an den Walliser Rechtsquellen gehen auf eine Initiative von Professor Dr. Louis Carlen, Ordinarius für Rechtsgeschichte an der Universität Freiburg, zurück. Auch Dr. Bernard Truffer, Walliser Staatsarchivar, unterstützte diese Bemühungen, die schliesslich zur Berufung von Dr. Gregor Zenhäusern als Bearbeiter führten. Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten begrüsste die Niederschrift unserer Rechtsquellen. Besonders erfreut zeigte sie sich, dass Dr. Zenhäusern in seiner Arbeit nicht nur die Verlautbarungen der verschiedenen rechtlichen, adligen und kirchlichen Herrschaftsträger, sondern auch Problemkreise des einfachen Volkes festgehalten habe und dass der neue Band künftig allseits auf einer Online-Plattform zugänglich sei. Viele der schweizerischen Bände sind auch bereits in digitalisierter Form unter ssrq-online erreichbar. Der Walliser Kulturrat und die Loterie Romande ermöglichten die Publikation des vorliegenden Werkes.

Breite Kulturgeschichte

Die Arbeit von Dr. Zenhäusern erfasst zwei Hauptteile der Geschichte der Landvogtei Monthey und des Wallis. Der erste Teil betrifft die Zeit vom Beginn der savoyischen Herrschaft im Chablais bis 1536, als die Sieben Walliser Zenden das östliche Chablais mit Monthey, aber auch Evian und Saint-Jean-d’Aulps, eroberten. Der zweite Teil behandelt die 250-jährige Periode der Walliser Vogteiherrschaft über Monthey, die mit der Walliser Revolution 1798 und mit der Eingliederung des Wallis in den helvetischen Einheitsstaat endete. Für die Textauswahl zu seinen beiden Bänden hat Dr. Zenhäusern mehrere Tausend Dokumente in den einschlägigen Archiven des Kantons, aber auch im Ausland, z.B. in Turin und Paris, einsehen müssen. Älteste Quellen stammen aus den Archiven der Abtei St-Maurice und der Propstei vom Grossen St. Bernhard. In beiden Rechtsquellen-Bänden sind die handschriftlich überlieferten Texte nun gut lesbar und in einem sehr grossen wissenschaftlichen Apparat kommentiert. Thematisch bieten die Bände aber nicht nur Quellentexte zur Beschäftigung mit Rechtsgeschichte, sondern erschliessen unmittelbare Einblicke in die Kulturgeschichte, in Wirtschafts-, Sozial-, Orts- und Regionalgeschichte, in die Volkskunde und Kirchengeschichte der Region Monthey. Das auf Französisch erschienene Quellenwerk fügt sich ein in die grossen Quelleneditionen unseres Kantons, setzt ein bedeutendes Zeichen und verdient unsere Anerkennung. Anlässlich der Vernissage wurde dem denn auch zu Recht gebührend Rechnung getragen. Man kann sich hier nur bewundernd anschliessen.

ag.
11. Dezember 2017, 00:00
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