Grosser Rat | 400 Millionen für die Bergbahnen
Reglement über den Bergbahnfonds unter Dach und Fach
Das Parmalent hat heute das Reglement abgesegnet, das die Modalitäten des Bergbahnenfonds definiert. Dem Fonds stehen künftig Finanzmittel in Höhe von 400 Millionen Franken zur Verfügung.
Dazu hat das Parlament heute einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 400 Millionen Franken für Investitionshilfen an Bergbahnen gewährt. Davon stehen 270 Millionen Franken für eine Bürgschaft des Kantons Wallis zur Verfügung, weitere 100 Millionen Franken für die durch den Fonds eingegangenen Bürgschaften, zusätzliche 20 Millionen Franken für Investitionshilfen in Form von à fonds-perdu-Subventionen und 10 Millionen Franken als Rückstellung, um Verluste auf Darlehen oder eingegangene Bürgschaften auszugleichen.
Der Fonds verfügt über eine Verwaltungskommission, einen Verwalter und ein Kontrollorgan. Der Verwaltungsrat des kantonalen Finanzkompetenzzentrums CCF AG amtet als Verwaltungskommission. Diese ist das Entscheidungs- und Verwaltungsorgan des Fonds. Verwalterin des Fonds ist die CFF AG und nicht ihr Verwaltungsrat. Kontrollorgan ist das Finanzinspektorat, das die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und die sachgerechte Verwendung des Fonds sicherstellt.
Das neue Reglement ist vom Parlament mit 98 zu 8 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen worden. Die Enthaltungen und Neinstimmen stammen alle aus dem rot-grünen Lager.
wek
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