Gesundheit | Sterbehilfe als individuelle Freiheit, welche von Gesundheitsinstitutionen respektiert werden muss

Staat soll für Palliative Care zuständig sein

Revision des Gesundheitsgesetzes. Pflegende Angehörige sollen entlastet werden. (Symbolbild)
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Revision des Gesundheitsgesetzes. Pflegende Angehörige sollen entlastet werden. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 17.04.19 0
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Die Kommission für Gesundheit, Sozialwesen und Integration (GSI) des Grossen Rates hat ihre Arbeiten im Zusammenhang mit der Revision des Gesundheitsgesetzes abgeschlossen. Beim Grossteil der Bestimmungen hat sie die Vorschläge der Regierung unterstützt.

Nachdem die Kommission ihren Bericht erstellt hat, wird die Revision des Gesundheitsgesetzes in erster Lesung in der Maisession des Grossen Rates behandelt werden.

Sterbehilfe: Rechtlichen Rahmen klären

Wie die Verantwortlichen des Grossen Rates mitteilen, hat es die Kommission für nötig befunden, die Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes zur Begleitung am Lebensende zu erweitern. Der Staat werde fortan ausdrücklich dafür zuständig sein, für die Entwicklung und Unterstützung der Palliative Care im Kanton zu sorgen.

Die Kommission habe auch beschlossen, mit einem neuen Artikel den rechtlichen Rahmen zur Sterbehilfe zu klären. Dieser wurde einstimmig angenommen. Er übernehme und verdeutliche die Grundsätze des Bundesrechts: Sterbehilfe soll eine individuelle Freiheit sein, die jede urteilsfähige Person ausüben kann. Die Gesundheitsinstitutionen müssen diese Grundrechte respektieren.

Im Artikel gehe es auch um die Pflicht, der betroffenen Person eine alternative Therapiemöglichkeit – insbesondere Palliative Care – vorzuschlagen. Die Einhaltung dieser Bedingungen muss vom behandelnden Arzt überprüft werden, der wenn nötig die Meinung eines Kollegen einholen kann. Ausserdem werden sich das Personal der Gesundheitsinstitutionen oder der behandelnde Arzt nicht an der Umsetzung einer Sterbehilfemassnahme beteiligen dürfen.

Weitere Kommissionsbeschlüsse

Mit einem neuen Artikel möchten die Kommissionsmitglieder betreuende Angehörige als wichtige Akteure anerkennen, die den Verbleib pflege- oder unterstützungsbedürftiger Personen zu Hause fördern. Zudem sollen Leistungen zur Entlastung der betreuenden Angehörigen ausgebaut werden.

Weil sich Kompetenzen und Praktiken bestimmter Gesundheitsfachleute wie der Advanced Practice Nurses schnell verändern, soll der Staatsrat künftig bestimmte Tätigkeiten bewilligen oder bestimmte spezifische Kompetenzen anerkennen können. Advanced Practice Nurses sind Krankenpflegepersonen, die eine erweiterte, vertiefte und spezialisierte Pflege praktizieren, die sich nach neusten Erkenntnissen und Forschungsergebnissen richtet.

Es soll ein Gesetz verabschiedet werden, das medizinisch-technischen Grossgeräte reguliert. Diese Regulierung solle jedoch nicht verhindern, dass technologisch bessere Geräte für eine effizientere Patientenversorgung in Betrieb genommen werden können.

Die Zusammensetzung der Aufsichtskommission der Gesundheitsberufe soll durch die Einbindung von Patientenvertretern verstärkt werden.

pd/tma
17. April 2019, 11:20
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