Rottenkorrektion | Politik fordert nach neuen Kostenschätzungen neue Abstimmung
R3 soll nochmals vors Volk
Sitten | Die Rottenkorrektion soll nochmals vors Volk. Grund sind die massiv höheren Kostenberechnungen.
Das Parlament wird in der nächsten Woche den Entwurf des Gesetzes über die Finanzierung der 3. Rottenkorrektion beraten. Mit dem Gesetzesentwurf soll eine spezifische Gesetzesgrundlage für die Finanzierung der 3. Rottenkorrektion geschaffen werden. Diese Gesetzesgrundlage ändert gewisse im kantonalen Wasserbaugesetz verankerte finanzielle Aspekte. Im Gesetz wird etwa festgelegt, in welchem Umfang sich die Gemeinden an den Kosten der R3 beteiligen müssen. Es ermöglicht auch die Übernahme der Bestimmungen des Dekrets zur Schaffung eines Finanzierungsfonds für das Projekt der 3. Rottenkorrektion vom 11. September 2014. Dieses Dekret hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und muss folglich in eine formelle Gesetzesgrundlage überführt werden.
Grégory Logean, SVPU-Fraktionschef, will das Gesetz dem obligatorischen Referendum unterstellen. Falls man mit dieser Forderung nicht durchkommen wird, überlegt man sich das Referendum zu ergreifen. Damit will man erreichen, dass das Volk nochmals über die R3 abstimmen darf. «Die vom Staatsrat gewollte Verbreiterung wird mindestens drei Milliarden Franken kosten, eine Milliarde davon in den nächsten 10 Jahren», warnten die Gegner schon 2015. Im Abstimmungskampf vor nicht einmal drei Jahren bezeichnete die Regierung die drei Milliarden als völlig falsch, ging von höchstens zwei Milliarden Franken aus. Und nun steht in der Botschaft für das Gesetz, dass die Kosten der 3. Rottenkorrektion derzeit auf 3,4 Milliarden Franken geschätzt werden.
hbi
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Kommentare
André Escher, Bern - ↑4↓8
Herr hbi, Sie sollten vielleicht ergänzen, dass der Bund 65% der Kosten übernimmt (s. WB vom 22.02.), und er also das Wallis (bzw. die Bauindustrie) mal wieder grosszügig unterstützt. Und die verbleibenden Kosten verteilen sich auf über 10 Jahre.
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