Seilbahnen | Seilbahnunternehmen und Bund werden administrativ entlastet
Konzessionsdauer wird auf 40 Jahre verlängert
![Durch verschiedene Massnahmen sollen Seilbahnunternehmen und Bund in ihrem administrativen Aufwand entlastet werden.](/site/assets/files/0/76/01/26/813/26_vs_6_4c_021_neu.650x0n.jpg)
Durch verschiedene Massnahmen sollen Seilbahnunternehmen und Bund in ihrem administrativen Aufwand entlastet werden.
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom heutigen Mittwoch beschlossen, die Konzessionsdauer für Seilbahnen von 25 auf 40 Jahre zu verlängern. Auch sollen geringfügige Änderungen an Seilbahnanlagen künftig genehmigungsfrei durchgeführt werden können.
Zudem verzichtet der Bund neu auf die Anerkennung von gewissen Funktionen wie dem Technischen Leiter und weiteren Spezialisten. Damit können die Seilbahnunternehmen und der Bund ihren administrativen Aufwand senken. Die Sicherheit werde durch diese Massnahmen nicht tangiert.
Um die vom Bundesrat beschlossenen Neuerungen umzusetzen, wird die Seilbahnverordnung geändert. Parallel dazu hat das UVEK die Seilverordnung angepasst. Die revidierten Verordnungen treten auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Die Massnahmen sind Bestandteil des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 des Bundes. Gleichzeitig wurden die notwendigen Anpassungen an die neue EU-Seilbahnverordnung vorgenommen, die am 20. April 2016 in Kraft getreten ist.
Bereits Anfang 2017 haben das Bundesamt für Verkehr (BAV) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Seilbahnunternehmen mit einem Bündel von Massnahmen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens administrativ entlastet. Dazu gehören beispielsweise erweiterte Vorprüfungen von Baudossiers, Schulungen von Projektleitenden, elektronische Hilfsmittel und Verfahren sowie die Klärung des Umgangs mit Normen.
Walliser Bergbahnen begrüssen Entscheid
Für den Betrieb einer Bergbahn sind eine Konzession und eine Betriebsbewilligung notwendig. Für Skilifte und kleine Anlagen fallen diese unter die Kompetenz der Kantone, für Sesselbahnen und grössere Bahnen sind sie dem Bund unterstellt. Bis heute erteilte der Bund die Konzession auf maximal 25 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist musste das Bergbahnunternehmen eine Konzessionsverlängerung beantragen. Diese Verlängerungen dauerten je nach Zustand der Anlage zwischen zwei und 20 Jahre. Im Gleichschritt erteilte der Bund auch die jeweilige Betriebsbewilligung.
Mit dem heutigen Entscheid des Bundesrates haben die Bergbahnunternehmen nun die Möglichkeit, die bestehenden Konzessionen auf maximal 40 Jahre zu verlängern. Bedingung dazu ist, dass die Rechte mit den Grundeigentümern und die Nutzungsrechte vertraglich mit der Dauer der Konzessionen übereinstimmen. Es bleibt jedem Unternehmen selber überlassen, wie lange sie die Konzession verlängern möchten. Neue Bergbahnen erhalten neu eine Konzession für 40 Jahre.
Der Verband der Walliser Bergbahnen begrüsst diesen Entscheid der administrativen Entlastung, und betont zugleich ebenfalls, dass dies keinen Einfluss auf die Sicherheit der Bergbahnen habe. Jede Bergbahn unterstehe nämlich gemäss Seilbahngesetz der Sorgfaltspflicht. Der Bund kontrolliere sämtliche Anlagen mittels regelmässigen Audits und Betriebskontrollen.
pd/map
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