Prozess | Opfer zeigt sich «immens erleichtert»

Sieben Jahre Gefängnis für Angriff mit der Axt in Martinach

Der Mann hatte im Juli 2014 auf offener Strasse in Martinach mit einer Axt mehrmals auf den Kopf einer rund 70-jährigen Frau eingeschlagen. (Symbolbild)
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Der Mann hatte im Juli 2014 auf offener Strasse in Martinach mit einer Axt mehrmals auf den Kopf einer rund 70-jährigen Frau eingeschlagen. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 06.11.18 0
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Das Walliser Kantonsgericht hat einen heute 32-jährigen in der Schweiz wohnhaften Franzosen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte 2014 eine ältere Frau mit einer Axt angegriffen und verletzt.

Der Mann war in erster Instanz 2016 durch das Strafgericht in Martinach bereits zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das Kantonsgericht hob dieses Urteil jedoch mangels Beweisen wieder auf.

Zugunsten des Täters sprach damals, dass die Frau von einem rund 40-jährigen Angreifer besprochen hatte. Zudem fehlte es an Beweisen, dass er sich am Tatort befunden hatte.

Täter doch noch identifiziert

Im vergangenen März hob das Bundesgericht den Freispruch auf und schickte den Fall zur Neubeurteilung ans Kantonsgericht. Inzwischen hatte das Opfer den Täter drei Mal einwandfrei identifiziert.

Das Kantonsgericht hat nun im zweiten Anlauf den Mann wegen versuchter Tötung wiederum zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Das Gericht ordnete zudem eine ambulante Behandlung an, um die Persönlichkeitsstörungen des Verurteilten zu behandeln.

Zu der Tat war es am 22. Juli 2014 gekommen. Der Mann hatte damals auf offener Strasse in Martinach mit einer Axt mehrmals auf den Kopf einer rund 70-jährigen Frau eingeschlagen. Er litt unter Persönlichkeitsstörungen.

Trotz dieser Störungen stuften die Experten den Mann als vollumfänglich verantwortlich für die Straftat ein. Der Täter sei ohne Motiv und für das Opfer überraschend gegen eine unbekannte Person vorgegangen, die wegen ihres Alters unfähig gewesen sei, sich zu verteidigen.

Erleichterung beim Opfer

In einer über ihren Anwalt verbreiteten Mitteilung äusserte das Opfer "immense Erleichterung" über die Verurteilung. Sie verspüre keinen Hass gegen ihren Aggressor und hoffe, dass die angeordnete Behandlung erfolgreich sei und ihn auf den richtigen Weg zurückführe, liess die Frau ausrichten.

Auf die Spur waren die Behörden dem Täter durch eine Meldung der psychiatrischen Abteilung eines Walliser Spitals gekommen. Der Mann hatte gegenüber Dritten gesagt, ihnen drohe ein ähnliches Schicksal wie der Frau in Martinach.

06. November 2018, 15:39
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