Politik | Staatsrat setzt Gesetz über den Sport in Kraft
Für eine nachhaltige Entwicklung des Sports
Das Gesetz über den Sport tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig hat die Regierung die entsprechende Verordnung verabschiedet. Der Gesetzestext soll günstige Rahmenbedingungen für eine harmonische und nachhaltige Entwicklung des Sports im Wallis garantieren.
Diese Gesetzgebung fördere den Bau und die Sanierung wichtiger Infrastrukturen und Sportanlagen und garantiere die Entwicklung von Sport und Bewegung im Wallis, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Dies gelte sowohl für den Spitzen- als auch Breitensport.
Bei der Festlegung der endgültigen Höhe seiner finanziellen Beteiligung will der Kanton ein besonderes Augenmerk auf die Umweltverträglichkeit legen.
Kanton trägt bis zu 30 Prozent der Kosten
Nun wird es die Aufgabe des kantonalen Sportamts sein, auf der Grundlage einer bei der Annahme des Gesetzes über den Sport im Jahr 2012 erstellten ersten Liste und Schätzung, das kantonale Konzept zu aktualisieren und validieren. Das Konzept ermöglicht die Vergabe von Subventionen in Bezug auf Infrastrukturprojekte, die den beschriebenen Bedingungen entsprechen.
Das Gesetz über den Sport sieht vor, dass der Kanton im Rahmen seiner Budgetmöglichkeiten bis zu 30 Prozent der anerkannten Gesamtkosten koordiniert und trägt.
pd/msu
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar