Fall Buttet | Weil Nationalrat Yannick Buttet nicht «blasen» musste
Staatsanwaltschaft rechtfertigt Vorgehen
![Die Staatsanwaltschaft nahm am Dienstag Stellung: Die Polizei habe korrekt gehandelt, lautet ihr Fazit.](/site/assets/files/0/76/01/47/431/04_vs_6_4c_032.650x0n.jpg)
Die Staatsanwaltschaft nahm am Dienstag Stellung: Die Polizei habe korrekt gehandelt, lautet ihr Fazit.
Foto: Walliser Bote
Der mit Stalking-Vorwürfen konfrontierte Nationalrat Yannick Buttet zog am Dienstag weitere Konsequenzen. Er ist als Vizepräsident der Schweizerischen Offiziersgesellschaft (SOG) zurückgetreten. Auch die Walliser Staatsanwaltschaft meldete sich gleichentags zu Wort.
In einer Medienmitteilung hält sie fest, dass die Anzeige gegen Buttet «wegen Delikte gegen die Ehre und die Freiheit» eingereicht worden ist. Das Verfahren werde nun weitergeführt. Entscheidend wird hier wohl sein, was in den zahlreichen Nachrichten stand, die der Nationalrat in den letzten Monaten seiner Ex-Geliebten zugesandt haben soll.
Keinem Alkoholtest unterzogen
Zudem bestätigt die Staatsanwaltschaft, dass Buttet an dem Abend, als er von der Polizei gestellt wurde, tatsächlich keinem Alkoholtest unterzogen worden ist. Gemäss ersten Untersuchungen habe die Polizei korrekt gehandelt, so die Staatsanwaltschaft. «Es konnte keine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz festgestellt werden. Im Übrigen handelte es sich nicht um einen Fall häuslicher Gewalt.»
Damit reagiert die Justiz auf Fragen der Medien – unter anderem auch des «Walliser Boten» –, weshalb Buttet nicht «blasen» musste. Und dies, obwohl er offenbar mit dem Auto das Haus seiner Ex-Geliebten aufsuchte und unter Alkoholeinfluss stand, als ihn die Polizei später im Garten des Hauses stellte. Weiter hält die Staatsanwaltschaft fest, dass für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.
Rücktritt aus der Offiziersgesellschaft
Oberstleutnant Buttet habe SOG-Präsident Stefan Holenstein am Montag über seinen Rücktritt informiert, schreibt die SOG in einer Mitteilung vom Dienstag. Der Vorstand habe den Entscheid zur Kenntnis genommen und werde nach Ende eines allfälligen Strafverfahrens über das weitere Vorgehen entscheiden.
Zuvor war Buttet bereits von der Armee suspendiert worden. Seine Dienstwaffe muss er abgeben. Bis die Vorwürfe gegen ihn geklärt seien, werde er auch nicht mehr zu Wiederholungskursen (WK) aufgeboten, teilte die Armee mit. Dabei handle es sich um vorsorgliche und vorübergehende Massnahmen, die immer in solchen Fällen zur Anwendung kämen.
In Entziehungskur begeben
In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass wegen Buttet Ende November in Siders die Polizei ausrücken musste. Er soll bei seiner Ex-Geliebten so lange geklingelt haben, bis die Frau die Polizei rief. Dieser Auftritt des Nationalrats hatte eine Klage wegen Stalkings zur Folge. Nach den Enthüllungen wurden erste Rücktrittsforderungen laut. Gegenüber dem Westschweizer Radio RTS lehnte Buttet einen Rücktritt zwar ab. Er zog sich jedoch vorläufig aus der Öffentlichkeit zurück, trat als Vize-Präsident der CVP Schweiz zurück und will sich in eine Alkohol-Entziehungskur begeben.
dab / sda
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