Totalrevision | Walliser Kantonsregierung bringt Verfassungsrat ins Spiel
Staatsrat befürwortet Totalrevision der Verfassung
![Welche Reformen braucht das Wallis? Im kommenden März wird das Walliser Volk über eine Totalrevision der Verfassung abstimmen.](/site/assets/files/0/75/97/59/382/05_vs_5_4c_021.650x0n.jpg)
Welche Reformen braucht das Wallis? Im kommenden März wird das Walliser Volk über eine Totalrevision der Verfassung abstimmen.
Foto: wb
Der Staatsrat hat entschieden, die Annahme der Volksinitiative «Für eine Totalrevision der Verfassung des Kantons Wallis» zu empfehlen. Im Falle einer Annahme der Initiative durch das Stimmvolk befürwortet der Staatsrat, dass die Totalrevision durch einen vom Volk gewählten Verfassungsrat vorgenommen wird.
Die Volksinitiative «Für eine Totalrevision der Verfassung des Kantons Wallis» wurde am 27. Juli 2016 bei der Staatskanzlei hinterlegt und in der Folge für zulässig erklärt. Voraussichtlich im März 2018 wird darüber abgestimmt. Der Staatsrat empfiehlt die Annahme der Initiative aus mehreren Gründen. Zunächst enthalte die heutige Verfassung einige Fehler formeller Natur: unter anderem sei die Systematik nicht einheitlich, Bestimmungen seien überholt, gewisse Begriffe veraltet.
Weiter fehlen Normen, die in der Verfassung verankert sein müssten, beispielsweise Grundrechte wie etwa Kinderrechte. Es ist laut Staatsrat ausserdem bekannt, dass gewisse Kapitel betreffend die Freiheitsrechte, die Raumordnung oder die kantonalen und kommunalen Institutionen einer eingehenden Untersuchung bedürfen. Eine Totalrevision ermögliche einen Gesamtüberblick über die Verfassung.
Verfassungsrat vorgeschlagen
Der Staatsrat schlägt vor, dass die Revision der Kantonsverfassung gegebenenfalls von einem Verfassungsrat vorgenommen wird. Dieser würde es erlauben, bei der Verfassungsrevision speziell interessierte und motivierte Personen miteinzubeziehen, mitunter Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft. Die Arbeiten dieser Revision wären aufwändig und würden viel Zeit in Anspruch nehmen.
Gestützt auf den Grundsatzentscheid wird der Staatsrat nun die Botschaft ausarbeiten, welche dem Grossen Rat im August überreicht wird. Sobald die Walliser Bevölkerung die Vormeinung des Grossen Rates kennen wird, wird anschliessend über die Volksinitiative zu befinden sein. Falls die Stimmbevölkerung die Totalrevision der Kantonsverfassung annehmen und sich für einen Verfassungsrat entscheiden sollte, steht anschliessend die Wahl der Mitglieder dieses Rates an.
pd / pmo
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