Affäre Cleusix | Staatsrat nimmt vom Bericht der GPK Kenntnis

Gefällte Entscheidungen als «geringstes Übel für den Kanton»

In ihrem Bericht bezeichnet die GPK die gefällten Entscheidungen in der Affäre Cleusix als «geringstes Übel für den Kanton».
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In ihrem Bericht bezeichnet die GPK die gefällten Entscheidungen in der Affäre Cleusix als «geringstes Übel für den Kanton».
Foto: Walliser Bote

Quelle: 1815.ch 18.04.17 0
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Die Geschäftsprüfungskommission hat sich mit dem Verfahren befasst, dass im Sommer 2016 zur Demission von Jean-Marie Cleusix als Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen und seiner anschliessenden Wiederanstellung als Lehrer geführt hat. Die gefällten Entscheide stellen laut GPK das geringste Übel für den Kanton dar.

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Der Staatsrat hat vom Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) über die Untersuchung des Verfahrens zur Demission und der Wiederanstellung von Jean-Marie Cleusix Kenntnis genommen. Darin kommt die GPK zum Schluss, dass die freiwillige Demission von Jean-Marie Cleusix und seine anschliessende Wiederanstellung als Lehrer «durchaus nachvollziehbar» sei. Die Oberaufsichtskommission ist der Meinung, dass «die gefällten Entscheide das geringste Übel für unseren Kanton darstellten».

Die Geschäftsprüfungskommission bedauert jedoch, dass es dem Staatsrat aufgrund der geltenden Gesetzgebung nicht möglich war, Cleusix zu entlassen. Dies unter anderem in Hinblick auf die Vorwürfe, die in einem Bericht vom September 2016 hervorgebracht wurden. Es wurden zwischenmenschliche Probleme, Konflikte, Manipulationen, unangemessenes Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Einschüchterungen genannt.

Gesetzgebung soll verbessert werden

Die GPK betont in ihrem Bericht, dass der Staatsrat «rasch gehandelt» hat, in dem er dem Parlament die Änderung von Artikel 58 des Gesetzes über das Personal des Staates Wallis vorgeschlagen hat. Diese bezweckte eine Verkürzung des Besoldungsanspruchs infolge Krankheit bei einer Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund von beruflichen Mängeln. Das Parlament hat dieser Änderung im Dezember 2016 zugestimmt.

Die Kommission gibt zudem gewisse Empfehlungen ab, unter anderem um die vorhandene Gesetzgebung im Falle von Missständen beim Personal zu verbessern. Die Regierung hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die diese Empfehlungen analysieren und Vorschläge unterbreiten soll.

Der Betrieb der Dienststelle für Unterrichtswesen habe sich seit dem Amtsantritt des neuen Dienstchefs am 1. Januar und der Umsetzung der Empfehlungen der durch den Staatsrat eingesetzten Arbeitsgruppe normalisiert. Der Bericht der GPK wird vom Grossen Rat anlässlich der Maisession behandelt.

pd/map
18. April 2017, 16:58
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