Justiz | Vor Bundesgericht abgeblitzt
Stadt Siders muss sich an Kosten für Fern-Universität beteiligen
![Fernuni. Eine Einführungsveranstaltung in Lausanne im Jahr 2016 (Archivbild).](/site/assets/files/0/76/01/67/113/268849870.650x0n.jpg)
Fernuni. Eine Einführungsveranstaltung in Lausanne im Jahr 2016 (Archivbild).
Foto: Keystone
Siders muss den vom Kanton Wallis in Rechnung gestellten Betrag für die im Kanton ansässige Fern-Universität begleichen. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Walliser Gemeinde nicht eingetreten.
Im Jahr 2012 verlangte die Stiftung für die "FernUni Schweiz" einen Betrag von 223'000 Franken. Bis anhin betrug er 150'000 Franken. Die Fern-Universität ist eine von Bund und Kantonen anerkannte Hochschule und wird durch öffentliche Mittel getragen.
Die Stadt Siders wollte den neuen Betrag gemäss einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts nicht zahlen. Der rechtliche Instanzenweg führte die Gemeinde bis ans Bundesgericht.
Die Vertreter der Stadt machten vor dem Bundesgericht geltend, dass die Gemeinde durch den hohen Beitrag in ihrer Gemeindeautonomie verletzt werde und sie damit berechtigt sei, Beschwerde einzureichen.
Das Bundesgericht verneint dies. Es hält fest, dass eine Gemeinde stark von einem Entscheid betroffen sein müsse, um für die Einreichung einer Beschwerde legitimiert zu sein. Die Gemeinde wehre sich allein gegen die Höhe des Betrages.
Der Betrag sei jedoch nicht derart gross, dass er das Gleichgewicht der Finanzen der Stadt gefährden würde. Wie aus dem Urteil hervor geht, entspricht der Universitätsbeitrag im Jahr 2013 einem Ausgabenanteil von 0,38 Prozent. (Urteil 2C_876(2017 vom 20.02.2018)
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