Justiz | Update: Wegen Verstosses gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen
Bornet legt Rekurs gegen Urteil ein
Jean-Marie Bornet musste sich am vergangenen Mittwoch wegen eines Verstosses gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten. Am Montag wurde das Urteil bekannt gegeben: Der ehemalige Kommunikationschef der Walliser Polizei ist schuldig gesprochen worden. Bornet will gegen dieses Urteil Rekurs einlegen.
Das Bezirksgericht von d'Hérens-Conthey betont, dass sich Jean-Marie Bornet im Hinblick auf seine Ausbildung, seine Waffenerfahrung und auf seine Position im Walliser Polizeikorps über die Rechtmässigkeit seines Verhaltens hätte informieren können und müssen. Angesichts der geringen Schwere der Tat ist er zu einer bedingten Geldstrafe von sieben Tagessätzen verurteilt worden. Die Kosten des Verfahrens werden ihm ebenfalls auferlegt. Bornet kann das Urteil ans Kantonsgericht weiterziehen.
In einer Mitteilung an die Medien bezeichnen Bornet und Verteidigerin Béatrice Pilloud das Urteil als unverständlich und geben an, dagegen Rekurs einlegen zu wollen. Damit wird der Fall ans Kantonsgericht weitergezogen.
Ein Blick zurück
Die Walliser Staatsanwaltschaft hatte Bornet am 8. Mai via Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen sowie zu einer Busse von 800 Franken verurteilt. Weil er Rekurs gegen den Strafbefehl eingereicht hatte, wurde der Fall am vergangenen Mittwoch vor dem Bezirksgericht d'Hérens-Conthey in Sitten verhandelt.
Staatsanwalt Alexandre Sudan hielt vor Gericht an der Geldstrafe fest. Bornet habe die Waffe, eine Pistole SIG Sauer P226, seinem Sohn für ein Sportschiessen ausgeliehen. Der Sohn habe sie dann allerdings für einen anderen Zweck missbräuchlich verwendet und sei deswegen verurteilt worden. Jedermann, der eine Waffe akquiriere, müsse im Besitz eines Waffenerwerbsscheins sein, und das habe auch für den Sohn von Bornet gegolten, argumentierte der Staatsanwalt. Es gebe nur wenige Ausnahmen, beispielsweise im Jagdbereich.
Verteidigerin Pilloud sagte, man wolle aus einer minimalen Affäre eine grosse Sache machen und forderte einen Freispruch. Selbst sie als Sportschützin habe nicht gewusst, dass sie sich schuldig machen würde, wenn sich ihr Ehemann allein mit ihrer Waffe in den Schiessstand begeben würde, während sie die Kinder abhole, um ihm später zu folgen.
pd/map/sda
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