Justiz | Update: Wegen Verstosses gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen

Bornet legt Rekurs gegen Urteil ein

Jean-Marie Bornet ist vom Bezirksgericht d
1/1

Jean-Marie Bornet ist vom Bezirksgericht d'Hérens-Conthey schuldig gesprochen worden. (Archiv)
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 11.09.17 0
Artikel teilen

Jean-Marie Bornet musste sich am vergangenen Mittwoch wegen eines Verstosses gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten. Am Montag wurde das Urteil bekannt gegeben: Der ehemalige Kommunikationschef der Walliser Polizei ist schuldig gesprochen worden. Bornet will gegen dieses Urteil Rekurs einlegen.

Artikel zum Thema

  • Jean-Marie Bornet muss sich vor Bezirksgericht verantworten

Das Bezirksgericht von d'Hérens-Conthey betont, dass sich Jean-Marie Bornet im Hinblick auf seine Ausbildung, seine Waffenerfahrung und auf seine Position im Walliser Polizeikorps über die Rechtmässigkeit seines Verhaltens hätte informieren können und müssen. Angesichts der geringen Schwere der Tat ist er zu einer bedingten Geldstrafe von sieben Tagessätzen verurteilt worden. Die Kosten des Verfahrens werden ihm ebenfalls auferlegt. Bornet kann das Urteil ans Kantonsgericht weiterziehen.

In einer Mitteilung an die Medien bezeichnen Bornet und Verteidigerin Béatrice Pilloud das Urteil als unverständlich und geben an, dagegen Rekurs einlegen zu wollen. Damit wird der Fall ans Kantonsgericht weitergezogen.

Ein Blick zurück

Die Walliser Staatsanwaltschaft hatte Bornet am 8. Mai via Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen sowie zu einer Busse von 800 Franken verurteilt. Weil er Rekurs gegen den Strafbefehl eingereicht hatte, wurde der Fall am vergangenen Mittwoch vor dem Bezirksgericht d'Hérens-Conthey in Sitten verhandelt.

Staatsanwalt Alexandre Sudan hielt vor Gericht an der Geldstrafe fest. Bornet habe die Waffe, eine Pistole SIG Sauer P226, seinem Sohn für ein Sportschiessen ausgeliehen. Der Sohn habe sie dann allerdings für einen anderen Zweck missbräuchlich verwendet und sei deswegen verurteilt worden. Jedermann, der eine Waffe akquiriere, müsse im Besitz eines Waffenerwerbsscheins sein, und das habe auch für den Sohn von Bornet gegolten, argumentierte der Staatsanwalt. Es gebe nur wenige Ausnahmen, beispielsweise im Jagdbereich.

Verteidigerin Pilloud sagte, man wolle aus einer minimalen Affäre eine grosse Sache machen und forderte einen Freispruch. Selbst sie als Sportschützin habe nicht gewusst, dass sie sich schuldig machen würde, wenn sich ihr Ehemann allein mit ihrer Waffe in den Schiessstand begeben würde, während sie die Kinder abhole, um ihm später zu folgen.

pd/map/sda
11. September 2017, 16:55
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. Esther Waeber-Kalbermatten ist neue Regierungspräsidentin
  2. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  3. Musikfest in Simplon Dorf
  4. Gewählte, abgewählte und neue Gemeinderäte in der Übersicht
  5. Heimattagung in St. Niklaus
  6. Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanEnio Karlen
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Bornet legt Rekurs gegen Urteil ein | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Bornet legt Rekurs gegen Urteil ein

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich