Flüchtlinge | Oberwalliser Grenzwächter auf der Anklagebank

Syrerin erleidet bei Rückschaffung Totgeburt: Keine Hilfe erhalten

Ein Schweizer Grenzwächter muss sich seit Mittwoch vor dem Militärgericht in Bern verantworten. Ihm wird vorgeworfen, für den Tod eines ungeborenen Kindes einer Flüchtlingsfrau aus Syrien verantwortlich zu sein (Symbolbild).
1/3

Ein Schweizer Grenzwächter muss sich seit Mittwoch vor dem Militärgericht in Bern verantworten. Ihm wird vorgeworfen, für den Tod eines ungeborenen Kindes einer Flüchtlingsfrau aus Syrien verantwortlich zu sein (Symbolbild).
Foto: Keystone

Das syrische Paar verlor bei der Rückschaffung einer Flüchtlingsgruppe durch die Schweiz 2014 ihr ungeborenes Kind. Seit Mittwoch muss sich ein Schweizer Grenzwächter vor Gericht verantworten. Er soll der Frau keine medizinische Hilfe verschafft haben.
2/3

Das syrische Paar verlor bei der Rückschaffung einer Flüchtlingsgruppe durch die Schweiz 2014 ihr ungeborenes Kind. Seit Mittwoch muss sich ein Schweizer Grenzwächter vor Gericht verantworten. Er soll der Frau keine medizinische Hilfe verschafft haben.
Foto: Keystone

Ein syrisches Paar, hier der Ehemann mit einer Schwägerin, hat bei einer Rückschaffung durch die Schweiz ein Kind verloren. Ein Schweizer Grenzwächter steht seit Mittwoch in Bern vor Gericht. Er soll der Ehefrau medizinische Hilfe verweigert haben.
3/3

Ein syrisches Paar, hier der Ehemann mit einer Schwägerin, hat bei einer Rückschaffung durch die Schweiz ein Kind verloren. Ein Schweizer Grenzwächter steht seit Mittwoch in Bern vor Gericht. Er soll der Ehefrau medizinische Hilfe verweigert haben.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 22.11.17 0
Artikel teilen

Oberwalliser Grenzwächter sollen einer schwangeren Syrerin trotz starker Schmerzen und Blutungen keine medizinische Hilfe gewährt haben. Die Frau erlitt eine Totgeburt. Der Chef des Grenzwachtteams steht seit Mittwoch vor dem Militärgericht in Bern.

Ihm wird vorgeworfen, dass er als ranghöchster Verantwortlicher des Grenzwächterteams der Frau keine medizinisch Hilfe zukommen liess, obschon Angehörige der Schwangeren mehrfach darum baten.

Die Schwangere gehörte mit ihrem Mann, den Kindern und ihrer Schwester zu einer grösseren Flüchtlingsgruppe, die von Italien unterwegs nach Frankreich war. An der schweizerisch-französischen Grenze wurde die Gruppe gestoppt und sollte via Brig nach Italien zurückgeschafft werden.

Zunächst wurden die Flüchtlinge per Bus von Vallorbe nach Brig gefahren, wo sei kurz vor 14.30 Uhr ankamen. Von dort hätte es im Zug weiter gehen sollen nach Domodossola. Weil das Passagieraufkommen wegen der beginnenden Ferien gross war, entschied der verantwortliche Grenzwächter, dass die Gruppe erst kurz vor 17 Uhr im Zug nach Italien weiterreisen sollte.

"Baby, Baby"

Während der Busreise nach Brig bekam die etwa in der 27. Woche schwangere Frau Schmerzen und später auch Blutungen. In Brig wurde die Gruppe in Kontrollräumen der Grenzwache untergebracht.

Er habe die Grenzwächter drei-, viermal auf Englisch angesprochen und um ärztliche Hilfe für seine Frau gebeten, schilderte der Ehemann als Zeuge vor dem Militärgericht 4 in Bern.

Seine Schwägerin könne kein Englisch, habe aber den Grenzwächtern immer wieder gesagt "Baby, Baby". "Das Wort versteht man doch in allen Sprachen", sagte der Ehemann. Doch die Grenzwächter hätten nichts unternommen.

Die Ehefrau selber schilderte, sie sei in Brig auf einer Holzpritsche gelegen, habe geweint und Schmerzenslaute von sich gegeben. Weshalb man ihr keine ärztliche Hilfe zukommen liess, habe man ihr nicht gesagt.

Die Ehefrau sprach stets überlegt, höflich und mit fester Stimme, auch wenn sie die teilweise intimen Fragen zur Geburt und zum Durchlebten sichtlich bewegten.

Vorgesetzter entscheidet

Der Angeklagte selber wurde am Mittwoch nicht befragt. Als Zeugen traten hingegen zwei ehemalige Arbeitskollegen der Grenzwache auf, beide Frührentner. Sie sagten übereinstimmend, dass der Einsatzleiter, also der Angeklagte, zu entscheiden hatte, ob medizinische Hilfe angefordert wird.

Die ehemaligen Grenzwächter hatten seinerzeit die Lage der Frau nicht als dramatisch eingestuft, wie sie berichteten. Doch beide betonten, ihren Vorgesetzten informiert zu haben, dass ein Mann der Flüchtlingsgruppe einen Arzt für seine Frau verlangt habe.

Erst als die Frau beim Gang zum Zug habe gestützt werden müssen, sei ihm klar geworden, dass etwas nicht stimme, sagte einer der beiden ehemaligen Grenzwächter. Er habe sich erneut an den Vorgesetzten gewandt, doch der sei gerade am Telefon gewesen. Er habe nur gehört: "verlade jetzt".

In Domodossola reagierten die italienischen Behörden rasch und brachten die Frau ins Spital. Dort kam das Kind, ein Mädchen, tot zur Welt.

"Da muss man reagieren"

Der medizinische Gutachter erläuterte am Mittwoch vor Gericht, dass es bei der Schwangeren zu einer Teilablösung der Plazenta gekommen sei. Bei einer vollen Ablösung der Plazenta trete der Tod der Ungeborenen innert Minuten ein. Bei einer Teilablösung bestünden hingegen gute Chancen, dass der Fötus mit rascher medizinischer Hilfe gerettet werden könne.

Wenn eine im siebten oder achten Monat schwangere Frau über starke Schmerzen und Blutungen klage, "muss man reagieren", betonte der Gutachter vor dem Militärgericht. "Da braucht es keinen Medizinier", um zu erkennen, dass solche Symptome möglicherweise auf ein medizinisches Problem hindeuten.

Der Prozess vor dem Militärgericht in Bern dauert voraussichtlich bis am Freitag. Der Anklage sind drei verschiedene Varianten zugrunde gelegt. Diese hängen unter anderem davon ab, wann im strafrechtlichen Sinn das Leben eines ungeborenen Kindes beginnt und wann dessen Tod eingetreten ist. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

22. November 2017, 18:18
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. Anonymität der Freimaurer bleibt gewahrt
  2. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  3. Landarzt vom Brigerberg
  4. Fotografen zelten fürs perfekte Bild illegal am Stellisee
  5. Feierliche Prozessionen im Oberwallis
  6. Sandra Imboden ist die erste Walliser Baumeisterin
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Valea ImfeldTena MatijevicMartín Stephan
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Syrerin erleidet bei Rückschaffung Totgeburt: Keine Hilfe erhalten | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Syrerin erleidet bei Rückschaffung Totgeburt: Keine Hilfe erhalten

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich