Gericht | Auch im Wallis wohnhafte Personen angeklagt
Tamil-Tiger-Prozess: Anträge auf Rückweisung der Anklage abgewiesen
![Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Insgesamt 13 Personen aus der Deutschschweiz und den Kantonen Wallis und Waadt sind angeklagt, in der Schweiz eine komplexe Struktur aufgebaut haben zur Finanzierung der Tamil-Tigers aufgebaut zu haben (Symbolbild).](/site/assets/files/0/76/01/55/880/20171229175045232.650x0n.jpg)
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Insgesamt 13 Personen aus der Deutschschweiz und den Kantonen Wallis und Waadt sind angeklagt, in der Schweiz eine komplexe Struktur aufgebaut haben zur Finanzierung der Tamil-Tigers aufgebaut zu haben (Symbolbild).
Foto:
Beim Tamil-Tiger-Prozess in Bellinzona sind am Montag die Angeklagten zu Wort gekommen. Sie sprachen über ihre Vergangenheit in Sri Lanka und die abgeschlossenen Kredite in der Schweiz. Zuvor hatte das Gericht entschieden, die Anträge zur Rückweisung der Anklage abzulehnen.
Die in der Deutschschweiz und den Kantonen Wallis und Waadt wohnhaften dreizehn Angeklagten sollen gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft in der Schweiz eine komplexe Struktur aufgebaut haben, mit der sie Geld für die Tamil Tigers beschafften. Insgesamt sollen mehr als 15 Millionen Franken gesammelt worden sein.
Nur wenige Informationen
Der Finanzverantwortliche des World Tamil Coordinating Committee (WTCC) gab auf Nachfrage der Gerichtspräsidentin nur wenige Informationen preis. Er habe seine militärische Ausbildung zwischen 1985 und 1987 von den Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) erhalten, sagte er am Montag am Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Der Angestellte des WTCC gab zu, zwischen 2004 und 2009 zwei Kredite in der Höhe von 125'000 Franken auf seinen und den Namen seiner Frau abgeschlossen zu haben. Die Summe lieh er sich bei der Bank-Now. Hinzu gekommen seien weitere Kredite in der Höhe von 60'000 Franken, die auf Familienmitglieder abgeschlossen worden seien. Vor Gericht gab der Angeklagte jedoch nicht an, wofür die Geldbeträge verwendet wurden.
Finanzchef sieht sich im Recht
Der Finanzverantwortliche kam 1990 in der Schweiz an - zuvor sei er von Truppen Ende der 1980er Jahre festgenommen und gefoltert worden. Es sei ihm rätselhaft, warum die Schweizer Justiz ein Verfahren gegen das WTCC durchführe. "Alle Mitglieder unserer Organisation haben niemals das Gesetz verletzt und immer zum Wohle der Gemeinde in der Schweiz und in Sri Lanka gehandelt", so der Angestellte.
Von den 35-40'000 geflüchteten Tamilen hätten nur 3000 regelmässige Geldzahlungen leisten können. Sie seien aber niemals dazu gezwungen worden.
Beschuldigte: Banken wussten Bescheid
Die Geldinstitute GE Money Bank, Credit Suisse und Bank-Now hätten bei der Vergabe der Kredite auch die nötigen Hintergrundinformationen zur Gruppierung gehabt. Die Bankverantwortlichen hätten gewusst, dass die Gelder für die Unterstützung des WTCC bestimmt gewesen seien, sagte der Angeklagte.
Weitere Mitangeklagte, darunter der Anführer des WTCC in der Schweiz, berichteten vor Gericht über Verhaftungen und Folter in ihrem Heimatland. Einer der Männer gab zu, Kleinkredite in der Gesamthöhe von 97'000 Franken gezeichnet zu haben. Weitere Beschuldigte dienten als Mittelsmänner, um an weitere Kredite zu gelangen, wie aus den Befragungen vor Gericht hervorging.
Rückweisung nicht stattgegeben
Der einzige Bankangestellte, der im Tamilen-Prozess vor Gericht erscheinen musste, zeigte sich am Montag nur wenig auskunftsfreudig. Er weigerte sich, auf den Grossteil der gestellten Fragen zu antworten.
Die vorsitzende Richterin hatte am Montag zu Beginn entschieden, die Anträge zur Rückweisung der Anklage zurückzuweisen. Sie folgte damit insbesondere nicht den Ausführungen des Zürcher Anwalts Marcel Bosonnet. Dieser hatte geltend gemacht, dass die Vorwürfe politische Delikte umfassen würden, für deren Verfolgung die Zustimmung des Bundesrates notwendig sei.
Weiter verwarf das Gericht die von den Verteidigern geäusserte Kritik an der 367 Seiten umfassenden Anklageschrift, die zahlreiche Fussnoten umfasst. Das Bundesstrafgericht wies den Antrag, die Plädoyers simultan zu übersetzen, ebenso ab wie die Erstellung eines Gutachtens zum Konflikt der Tamilen in Sri Lanka. Der Prozess wird am Dienstagmorgen fortgesetzt.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar