Polizei | Um Einsatznotwendigkeit des möglicherweise tödlichen Schusswaffengebrauchs zu minimieren
Regionalpolizei Visp wird mit Tasern ausgestattet
Das Korps der Regionalpolizei Visp kann zukünftig bei lebensdrohlichen Einsätzen Taser einsetzen. Sämtliche Polizisten absolvieren dazu eine spezifische, zertifizierte, Ausbildung für deren Einsatz.
Wie es in einer Mitteilung der Regionalpolizei Visp vom Mittwoch heisst, stehen der Regionalpolizei Visp zur Erfüllung ihrer Aufgaben und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen verschiedene Einsatz- und Zwangsmittel zur Verfügung. Grundsätze für deren Einsatz sind die unter anderem Verhältnismässigkeit in der Anwendung des Einsatzmittels sowie die Absolvierung der für die Einsatzmittel notwendigen, spezifischen Ausbildungen. Ein angestrebtes Einsatzziel sei immer mit dem mildest möglichen Mittel zu erreichen.
In Zusammenarbeit und Absprache mit anderen Polizeikorps sei festgestellt worden, dass die Einsatzmittelausstattung der Regionalpolizei Visp, unterhalb der Schusswaffen, unvollständig ist. Es fehle das Mittel «Destabilisierungegerät (DSG)» umgangssprachlich «Taser» genannt.
Im Polizeidienst können die Polizeibeamten mit unkooperativen Personen konfrontiert werden, welche sich gegebenenfalls mit einer Waffe (z.B. Hieb- und Stichwaffe) oder einem anderen für die Polizisten und/oder Drittpersonen potenziell lebensbedrohlichen Gegenstand (z.B. Schere, Schaufel etc.) gegen die Durchsetzung der Gefahrenabwehr entgegensetzen.
Bei einem Angriff einer Person mit solchen Waffen oder Gegenständen auf die Polizei oder Drittpersonen müsste mit heutigem Ausrüstungsstand die potenziell tödlich wirkende Schusswaffe eingesetzt werden, da kein milderes, nicht tödliches Einsatzmittel zur Verfügung steht, um eine solche Person zu stoppen.
Aus diesem Grund sei beschlossen worden, die bestehende Lücke durch die Anschaffung von Taser zu füllen. Sämtliche Polizisten absolvierten eine spezifische, zertifizierte, Ausbildung zum Einsatz des Taser. Der Einsatz dieses Mittels werde zudem in einem Dienstbefehl strikte geregelt. Er darf nur bei akuter Gefahr von Leib und Leben und sofern mildere Mittel nicht möglich sind, zum Einsatz kommen und bezwecke somit, die Einsatznotwendigkeit des möglicherweise tödlichen Schusswaffengebrauchs durch die Polizei weiter zu minimieren.
zen
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