Politik | Vorentwurf des Ausführungsgesetzes zum eidgenössischen Tierschutz

Kanton will Kurspflicht für neue Hundehalter wieder einführen

Neue Regeln. Jeder Hundehalter, der älter als 16 Jahre ist und bis dato keinen Hund gehalten hat, soll künftig zu einem Kursbesuch verpflichtet sein.
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Neue Regeln. Jeder Hundehalter, der älter als 16 Jahre ist und bis dato keinen Hund gehalten hat, soll künftig zu einem Kursbesuch verpflichtet sein.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 08.01.19 1
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Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur schickt einen Entwurf des kantonalen Gesetzes zur Umsetzung des Bundesgesetzes über den Tierschutz in die Vernehmlassung. Dieser betrifft namentlich die Wiedereinführung der Kurspflicht für neue Hundehalter und -halterinnen.

Das Ausführungsgesetz zum eidgenössischen Tierschutzgesetz wurde am 19. Dezember 2014 verabschiedet. Obwohl es sich um ein modernes Gesetz handle, schreibt der Kanton in einer Mitteilung, «sind Anpassungen im Hinblick auf die Entwicklung des Rechts und des Tierschutzes, insbesondere aber aufgrund einer Motion des Grossen Rates, die in ein Postulat umgewandelt wurde und auf kantonaler Ebene die Kurspflicht für neue Hundehalter verlangt, notwendig».

Der Inhalt der geplanten Ausbildung für neue Hundehalter, ihre Dauer, ihre Modalitäten, die Fristen für ihren Abschluss sowie die Qualifikationen der verantwortlichen Ausbildnerinnen und Ausbildner müssten in einer Ausführungsverordnung präzisiert werden, teilt der Kanton weiter mit.

Die neuen Bestimmungen sehen demnach vor, dass jeder Hundehalter mit Wohnsitz im Wallis, der älter als 16 Jahre ist und nicht nachweisen kann, dass er bereits einen Hund gehalten hat, zu einem Kursbesuch verpflichtet wird. Die Kurse müssen spätestens 12 Monate nach der Übernahme des Hundes, jedoch nicht vor Vollendung seines 8. Altersmonats absolviert werden. Die Ausbildung (mit einer Mindestdauer von 6 Stunden oder 8 Einheiten von je 45 Minuten) soll die Halter dafür sensibilisieren, die Hunde gemäss den Regeln des Tierschutzes sowie des gesellschaftlichen Lebens zu halten und ihren Bedürfnissen entsprechend zu behandeln. Ausbildner und Ausbildnerinnen, die diesen neuen Kurs anbieten möchten, müssen von einer nationalen nichtstaatlichen Organisation mit entsprechendem Leistungsauftrag anerkannt sein.

Der Staatsrat hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) ermächtigt, den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung zu schicken. Zum jetzigen Zeitpunkt hat der Staatsrat dazu noch nicht Stellung bezogen. Bevor diese neuen Anforderungen in Kraft treten (frühestens Anfang 2020), muss dieser Entwurf der Gesetzesrevision vom Parlament verabschiedet werden.

pd/msu
08. Januar 2019, 11:49
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Kommentare

  • Hans Schliecker, Ried-Brig - vor 6 Jahre ↑7↓7

    Das ist sehr positiv, sollte sehr klar und professionell organisiert werden. Ein dringendes Obligatorium zum Schutz unserer Hunden und beugt dem eventuellem Missbrauch vor.
    Diese Kurse sollten sich klar von den bisherigen Kursen abheben.

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