Volksinitiative | Totalrevision der Kantonsverfassung
Staatsrat legt Zeitplan fest
![Am 4. März 2018 stimmen die Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über Initiative «Für eine Totalrevision der Kantonsverfassung» ab.](/site/assets/files/0/75/34/90/271/1823_1.650x0n.jpg)
Am 4. März 2018 stimmen die Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über Initiative «Für eine Totalrevision der Kantonsverfassung» ab.
Foto: zvg
Der Staatsrat hat den Zeitplan für die Behandlung der Volksinitiative «Für eine Totalrevision der Kantonsverfassung» festgelegt. Die im März 2017 gewählte Regierung wird sich der Ausarbeitung der Botschaft und der Ausformulierung ihrer Vorschläge zuhanden des Parlaments annehmen.
Die Volksinitiative «Für eine Totalrevision der Kantonsverfassung» ist am 27. Juli 2016 bei der Staatskanzlei hinterlegt worden, worauf der Staatsrat am 10. August desselben Jahres deren Zustandekommen festgestellt hat. Da gegen den Entscheid, der im öffentlichen Amtsblatt vom 19. August 2016 publiziert wurde, keine Beschwerden eingegangen sind, ist die Initiative schliesslich der Justizkommission zur Prüfung ihrer Zulässigkeit weitergeleitet worden. Gemäss geltendem Gesetz muss der Staatsrat dem Parlament die Botschaft zur Initiative bis zum 2. November 2017 vorlegen.
Um die gesetzlichen Fristen einzuhalten, hat der aktuelle Staatsrat nun den Zeitplan für die Behandlung dieses Gegenstands festgelegt und überlässt die Ausarbeitung der Botschaft und die Ausformulierung seiner Vorschläge zuhanden des Grossen Rates der neu gewählten Regierung. Parlament und Regierung werden ausserdem die Kampagne, welche der Volksabstimmung vorausgeht, führen.
Der Zeitplan sieht vor, dass die Botschaft des Staatsrats an das Parlament im Sommer 2017 und die Behandlung durch den Grossen Rat im September oder im November 2017 erfolgt. Die Kantonale Abstimmung wurde auf den 4. März 2018 festgesetzt. Wenn die Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Initiative annehmen, befinden sie gleichzeitig darüber, ob die Totalrevision durch den Grossen Rat oder durch einen Verfassungsrat durchzuführen ist. Wird der Verfassungsrat gewählt, muss eine zweite kantonale Abstimmung organisiert werden, um die Mitglieder dieses Organs zu ernennen. Die Kantonale Wahl des Verfassungsrates ist am 23. September 2018, die konstituierende Sitzung des Verfassungsrates am 15. Oktober 2018 geplant.
pd / pan
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