Fernsehen | Zu wenig ausgewogen

Beschwerde gegen RTS-Sendung um «Affäre Giroud» gutgeheissen

Blick auf den Weinkeller von Giroud in Sitten (Archiv)
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Blick auf den Weinkeller von Giroud in Sitten (Archiv)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 25.08.16 0
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Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat die Beschwerde gegen eine Sendung des Westschweizer Fernsehens RTS gutgeheissen. Die UBI kritisierte die Sendung «Temps Présent» über die Mängel bei der Aufsicht der Weinkontrolle und die «Affäre Giroud».

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  • Fernsehbeitrag über Weinhändler Giroud war sachgerecht

Die UBI hiess die Beschwerde des Weinhändlers Dominique Giroud und dessen Unternehmen mit fünf zu vier Stimmen gut. Den entsprechenden Antrag hatte der UBI-Präsident Vincent Augustin gestellt. Der Entscheid fiel im Rahmen einer öffentlichen Beratung am Donnerstag in Aarau.

Die Mehrheit der Beschwerdeinstanz stellte sich in der Diskussion auf den Standpunkt, die 50 Minuten dauernde Reportage vom 22. Januar 2015 habe die notwendige Ausgewogenheit vermissen lassen.

Obwohl es vor allem um die Mängel bei der Aufsicht und der Kontrolle über die Weinproduktion und den Weinhandel gegangen sei, habe die Affäre um den Walliser Giroud eine grosse Rolle gespielt.

Der Weinhändler sei im Beitrag weitgehend in ein schlechtes Licht gerückt worden. Es sei nicht notwendig gewesen, auf weitere Aspekte wie die Zugehörigkeit der Religion von Giroud hinzuweisen. Auch seien frühere Tatbestände erwähnt worden. Die Sendung sei nicht sachgerecht gewesen.

Minderheit sieht «Grenzfall»

Die Minderheit der UBI befand die Sendung insgesamt als sachgerecht, obwohl man von einem «Grenzfall» sprechen könne. Es gebe Mängel, wie den Hinweis auf die Religion des Weinhändlers.

Diese stellten jedoch nicht die gesamte Sendung in Frage, die für das Publikum als sachgerecht erkennbar gewesen sei. Die Fakten seien allgemein korrekt dargestellt worden. Man könne nicht über Wein reden, ohne Giroud zu erwähnen, hiess es.

Der Weinhändler und sein Unternehmen hatten die Beschwerde gegen die RTS-Sendung eingereicht. Darin wurde gerügt, dass die Sendung nicht sachgerecht gewesen sei. Sie enthalte zahlreiche falsche und nicht themenrelevante Informationen. Wesentliche Fakten seien unerwähnt geblieben.

Die UBI wies die Beschwerden gegen zwei weitere Beiträge des Fernsehens RTS einstimmig ab. Darin waren Bilder von Giroud ausgestrahlt worden, obwohl dieser die entsprechende Verbreitung untersagt hatte. Die Aufnahmen seien bei öffentlichen Auftritten entstanden, befand die Beschwerdeinstanz.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern. Die Entscheide der UBI können beim Bundesgericht angefochten werden.

25. August 2016, 15:19
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